Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat im Sinne des Schweizerischen Bauernverbandes für nach Besatz abgestufte Versorgungs- sicherheitsbeiträge gestimmt.
In Bezug auf das Herzstück der Vorlage – die Versorgungs-sicherheitsb eiträge – beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Abstufung des Grünlandbeitrages unter Berücksichtigung des Viehbesatzes beizubehalten. Die Kommissionsmehrheit argumentiert gemäss Medienmitteilung, dass damit die negativen Anreize der heutigen Tierhalterbeiträge wegfallen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Streichung hingegen wesentlich gemildert werden könnten. Die Lösung des Bundesrates würde in ihren Augen zu einer starken Extensivierung der Landwirtschaft führen.
Minderheit für Bundesratslösung
Eine Minderheit hingegen spricht sich für den Entwurf des Bundesrates und damit den Entscheid des Nationalrates aus, gemäss welchem nicht mehr massgeblich von der Zahl der gehaltenen Tiere, sondern von der Grösse der bewirtschafteten Fläche abhängen soll, wie viel Subventionsbeiträge ein Betrieb erhalten wird. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die neue Formulierung der Kommissionsmehrheit ein Festhalten am heutigen System darstellt und damit weiterhin Anreize bietet, welche zu unerwünschten Auswirkungen wie Überproduktion, Umweltschäden und tiefere Bauerneinkommen führen.
Eine weitere Minderheit verlangt, dass mehr Geld an die Bauern in der voralpinen Hügelzone und in den Berggebieten fliessen soll. Der entsprechende Antrag wurde mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Für Inlandleistung beim Fleischimport
Mit 7 zu 4 Stimmen empfiehlt die WAK-S dem Ständerat, im Bereich der Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden vom heutigen System der Versteigerung der Kontingente wieder abzukehren und die Zollkontingente zu 40 Prozent nach der Zahl der im Inland geschlachteten Tiere zuzuteilen. Die Kommissionsmehrheit will damit die Produzenten und dabei insbesondere kleingewerbliche Betriebe fördern und erhofft sich, damit die Inlandproduktion von Fleisch zu vergünstigen. Eine Minderheit erachtet die Versteigerung von Kontingenten als transparenteres System, welches einen gesunden Wettbewerb schafft.
In der Herbstsession hat der Nationalrat entgegen dem Antrag des Bundesrates beschlossen, dass auch Flächen, welche in Bauzonen liegen, in den Genuss von Direktzahlungen kommen sollen. Die WAK-S schlägt nun mit 7 zu 5 Stimmen einen Kompromiss vor, wonach nur für Flächen, welche nach Inkrafttreten der Agrarpolitikrevision rechtskräftig aus der Bauzone ausgeschieden werden, keine Direktzahlungen mehr ausgereichtet werden dürfen.
Einstimmig hat sich die WAK-S dafür ausgesprochen, dass auch landwirtschaftsnahe Tätigkeiten in den Geltungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes fallen sollen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass diesen Tätigkeiten basierend auf landwirtschaftlichen Aktivitäten erfolgen.
Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer Sitzung vom 14. November weiterführen.