Ende Jahr endet eine fünfjährige Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2022 bedürfen Waldarbeiten für andere einer entsprechenden Ausbildung. Das gilt auch für Lernende und Angestellte.
Ab 1. Januar 2022 müssen alle Personen, die im Auftragsverhältnis Waldarbeiten ausführen, eine mindestens zehntägige Ausbildung absolviert haben oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Kantons vor-weisen können. Diese Vorgaben gelten auch für Lernende und Angestellte.
Zehntägige Ausbildungsanforderung
Für die Lernenden hat der Schweizer Bauernverband (SBV) in Rücksprache mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und Agriss sowie den Kantonen eine pragmatische Umsetzung erarbeitet. Landwirtschaftliche Berufsbildnerinnen und Berufsbildner dürfen Lernende bei Forstarbeiten anleiten und überwachen, wenn diese die zehntägige Ausbildungsanforderung erfüllt oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Kantons hat und die Lernenden die Kurse gestaffelt absolvieren.
Sie müssen den fünftägigen Basiskurs absolviert haben und den weiterführenden fünftägigen Kurs nach zwei Jahren. Die Lernenden dürfen in dieser Zwischenzeit die Arbeiten ausführen, die dem Kursinhalt des Basiskurses entsprechen und so praktische Erfahrung für den zweiten fünftägigen Kursteil sammeln.
Neue Voraussetzungen:
- Die/der Lernende hat den 5-tägigen Basiskurs erfolgreich absolviert.
- Die/der Lernende führt nur diejenigen Arbeiten aus, welche Inhalt des Basiskurses waren
und ihrem Ausbildungsstand entsprechen. - Die/der Lernende steht unter Aufsicht und Anleitung einer Person, welche aktiv als
Berufsbildner/-in in der Landwirtschaft tätig ist und sowohl über die Berufsbildnerausbildung
als auch über den Nachweis bezüglich der 10 Tage Ausbildung in der Holzernte gemäss Art.
21a Waldgesetzes und über mehrjährige praktische Erfahrung in der Holzernte verfügt.
«Mit dieser Lösung ist eine praxistaugliche Umsetzung in der landwirtschaftlichen Ausbildung möglich», teilen SBV und BUL mit. Unter folgender Internetadresse findet man eine Übersichtstabelle zu den Ausbildungsanforderungen sowie das ganze Angebot an Holzerntekursen und kann sich direkt anmelden: www.holzerkurse.ch.
Aber ich sterbe sowieso lieber beim Baumfällen,als an dieser Impfung.
Und warum sind hier keine deoms geplant wie bei den impfskepikeren?
Auch hier wird erpresst entweder Kurs oder nicht mehr Holzen.
Und ich verzichte in Zukunft gerne aufs Holzen.