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Waldarbeiten für Dritte braucht Ausbildung

mgt |

 

Ende Jahr endet eine fünfjährige Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2022 bedürfen Waldarbeiten für andere einer entsprechenden Ausbildung. Das gilt auch für Lernende und Angestellte.

 

Ab 1. Januar 2022 müssen alle Personen, die im Auftragsverhältnis Waldarbeiten ausführen, eine mindestens zehntägige Ausbildung absolviert haben oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Kantons vor-weisen können. Diese Vorgaben gelten auch für Lernende und Angestellte.

 

Zehntägige Ausbildungsanforderung

 

Für die Lernenden hat der Schweizer Bauernverband (SBV) in Rücksprache mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und Agriss sowie den Kantonen eine pragmatische Umsetzung erarbeitet. Landwirtschaftliche Berufsbildnerinnen und Berufsbildner dürfen Lernende bei Forstarbeiten anleiten und überwachen, wenn diese die zehntägige Ausbildungsanforderung erfüllt oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Kantons hat und die Lernenden die Kurse gestaffelt absolvieren.

 

Sie müssen den fünftägigen Basiskurs absolviert haben und den weiterführenden fünftägigen Kurs nach zwei Jahren. Die Lernenden dürfen in dieser Zwischenzeit die Arbeiten ausführen, die dem Kursinhalt des Basiskurses entsprechen und so praktische Erfahrung für den zweiten fünftägigen Kursteil sammeln.

 

Neue Voraussetzungen:

 

  • Die/der Lernende hat den 5-tägigen Basiskurs erfolgreich absolviert.
  • Die/der Lernende führt nur diejenigen Arbeiten aus, welche Inhalt des Basiskurses waren
    und ihrem Ausbildungsstand entsprechen.
  • Die/der Lernende steht unter Aufsicht und Anleitung einer Person, welche aktiv als
    Berufsbildner/-in in der Landwirtschaft tätig ist und sowohl über die Berufsbildnerausbildung
    als auch über den Nachweis bezüglich der 10 Tage Ausbildung in der Holzernte gemäss Art.
    21a Waldgesetzes und über mehrjährige praktische Erfahrung in der Holzernte verfügt.

 

«Mit dieser Lösung ist eine praxistaugliche Umsetzung in der landwirtschaftlichen Ausbildung möglich», teilen SBV und BUL mit. Unter folgender Internetadresse findet man eine Übersichtstabelle zu den Ausbildungsanforderungen sowie das ganze Angebot an Holzerntekursen und kann sich direkt anmelden: www.holzerkurse.ch.

Kommentare (5)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Landwirt 41 | 17.11.2021
    Diese Kurse sind sehr praxisnah und lehrreich. Auch erfahrene Holzer können hier noch etwas lernen. Kann diese Kurse nur weiterempfehlen.
  • Alter Bauer | 17.11.2021
    Euer Link funkt nicht.
    Aber ich sterbe sowieso lieber beim Baumfällen,als an dieser Impfung.
  • Chrigu2 | 17.11.2021
    Es wird alles übertrieben, zum Beispiel dad Auto fahren , Kurse-Kurse nochmal Kurse und trotzdem gibts Raser. Vieles ist Charaktersache.
  • Hobby holzer | 17.11.2021
    Wenn man nicht mehr lernen will, ist man definitiv alt. Diese Kurse sind genial aufgebaut, auch für welche die meinen sie seien Profis.
  • Mache das nicht mit dem | 17.11.2021
    Das war's wohl ich bin 40ig.
    Und warum sind hier keine deoms geplant wie bei den impfskepikeren?
    Auch hier wird erpresst entweder Kurs oder nicht mehr Holzen.
    Und ich verzichte in Zukunft gerne aufs Holzen.

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