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Waldbesetzer wollen nicht für Polizei-Räumung zahlen

Vor einem Jahr wehrten sich Aktivistinnen und Aktivisten gegen die Rodung von bis zu 6'000 Bäumen in einem Wald bei Rümlang ZH. Die damals von der Polizei durchgeführte Räumung wurde ihnen in Rechnung gestellt. Ihr Rekurs wurde jetzt von der Zürcher Sicherheitsdirektion abgelehnt. Die Gruppe «Wald statt Repression» zieht die Beschwerde weiter.

pd/ome |

Die Sicherheitsdirektion des Kanton Zürichs hat Anfang Mai in der Sache der Kostenüberwälzung im Kontext der Waldbesetzung in Rümlang geantwortet, schreibt die Gruppe «Wald statt Repression» in einer Medienmitteilung. Der Rekurs gegen die Kostenüberwälzung wurde von der Sicherheitsdirektion abgelehnt. Die Aktivistinnen und Aktivisten ziehen die Beschwerde weiter.

Vor über einem Jahr wurde das Protestcamp gegen die Rodung des Rümlanger Waldes für eine Bauschuttdeponie von der Kantonspolizei Zürich geräumt. Der «Schweizer Bauer» hat darüber berichtet:

-> Gemeinde will Waldbesetzung nicht mehr dulden

-> Polizei führt Waldbesetzer ab

Die Polizei hat die Einsatzkosten, welche bei der Räumung entstanden sind, den Aktivisten in Rechnung gestellt. Die Aktivisten entschieden sich, gegen diese Kostenüberwälzung Einsprache zu erheben. Diese wurde von der Kantonspolizei zurückgewiesen und die Betroffenen reichten Rekurs bei der Sicherheitsdirektion ein.

Sicherheitsdirektion bestätigt Kostenüberwälzung

Die Sicherheitsdirektion verteidigt in ihrer Antwort auf den Rekurs die Kostenüberwälzung der Kantonspolizei bezüglich des Polizeieinsatzes, heisst es in der Mitteilung weiter. Dabei werde dem Chilling Effekt widersprochen und argumentiert, dass die Demonstrations- und Meinungsfreiheit nicht durch die Kostenüberwälzung auf die Aktivisten beeinträchtigt wird.

 

Diese abschreckende Wirkung, welche die Überwälzung der Kosten verursacht, werde auch von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International als problematisch eingestuft. Die Kantonspolizei versuche mit dem Fall Rümlang, ein schweizweites Leiturteil für weitere Kostenüberwälzungen zu schaffen, heisst es in der Mitteilung. Dieses Urteil würde gravierende Auswirkungen und Einschränkungen für die Ausübung von demokratischen Grundrechten haben. Dabei seien das Ausüben von Meinungsfreiheit und das Grundrecht auf Protest zentral für eine funktionierende Demokratie, schreibt die Gruppe «Wald statt Repression» in ihrer Mitteilung.

Bis vor europäisches Gericht für Menschenrechte

Die Kostenüberwälzung solle in diesem Fall auf Personen angewandt werden, für die nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte, heisst es weiter. Bis heute würden weder strafrechtliche noch sonstige Urteile gegen die Aktivisten in Bezug auf die Besetzung des Rümlanger Waldes vorliegen. Die Kantonspolizei betreibe hier eine bewusste Einschüchterungstaktik und umgehe rechtsstaatliche Prinzipien, sagt die Gruppe «Wald statt Repression».

Die Aktivistinnen und Aktivisten akzeptieren die Ablehnung des Rekurses der kantonalen Sicherheitsdirektion nicht und seien entschlossen, falls nötig, den Rechtsweg bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bestreiten. Die Gruppe «Wald statt Repression» berufe sich hierbei auf eine ungerechtfertigte Einschüchterung und auf die Einschränkung des Grundrechts auf Protest, heisst es in der Medienmitteilung abschliessend.

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