Die Sicherheitsdirektion des Kanton Zürichs hat Anfang Mai in der Sache der Kostenüberwälzung im Kontext der Waldbesetzung in Rümlang geantwortet, schreibt die Gruppe «Wald statt Repression» in einer Medienmitteilung. Der Rekurs gegen die Kostenüberwälzung wurde von der Sicherheitsdirektion abgelehnt. Die Aktivistinnen und Aktivisten ziehen die Beschwerde weiter.
Vor über einem Jahr wurde das Protestcamp gegen die Rodung des Rümlanger Waldes für eine Bauschuttdeponie von der Kantonspolizei Zürich geräumt. Der «Schweizer Bauer» hat darüber berichtet:
-> Gemeinde will Waldbesetzung nicht mehr dulden
-> Polizei führt Waldbesetzer ab
Die Polizei hat die Einsatzkosten, welche bei der Räumung entstanden sind, den Aktivisten in Rechnung gestellt. Die Aktivisten entschieden sich, gegen diese Kostenüberwälzung Einsprache zu erheben. Diese wurde von der Kantonspolizei zurückgewiesen und die Betroffenen reichten Rekurs bei der Sicherheitsdirektion ein.
Sicherheitsdirektion bestätigt Kostenüberwälzung
Die Sicherheitsdirektion verteidigt in ihrer Antwort auf den Rekurs die Kostenüberwälzung der Kantonspolizei bezüglich des Polizeieinsatzes, heisst es in der Mitteilung weiter. Dabei werde dem Chilling Effekt widersprochen und argumentiert, dass die Demonstrations- und Meinungsfreiheit nicht durch die Kostenüberwälzung auf die Aktivisten beeinträchtigt wird.
❗Polizeiliche Kostenüberwälzung: Kanton lehnt Rekurs ab!❗
— WaldstattRepression (@waldstattschutt) May 6, 2024
Seit einigen Monaten warten wir auf eine Antwort bezüglich unseres
Rekurses zur Polizeikostenüberwälzung nach der Räumung im Rümlanger Wald. pic.twitter.com/EsevT5sO7L
Diese abschreckende Wirkung, welche die Überwälzung der Kosten verursacht, werde auch von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International als problematisch eingestuft. Die Kantonspolizei versuche mit dem Fall Rümlang, ein schweizweites Leiturteil für weitere Kostenüberwälzungen zu schaffen, heisst es in der Mitteilung. Dieses Urteil würde gravierende Auswirkungen und Einschränkungen für die Ausübung von demokratischen Grundrechten haben. Dabei seien das Ausüben von Meinungsfreiheit und das Grundrecht auf Protest zentral für eine funktionierende Demokratie, schreibt die Gruppe «Wald statt Repression» in ihrer Mitteilung.
Bis vor europäisches Gericht für Menschenrechte
Die Kostenüberwälzung solle in diesem Fall auf Personen angewandt werden, für die nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte, heisst es weiter. Bis heute würden weder strafrechtliche noch sonstige Urteile gegen die Aktivisten in Bezug auf die Besetzung des Rümlanger Waldes vorliegen. Die Kantonspolizei betreibe hier eine bewusste Einschüchterungstaktik und umgehe rechtsstaatliche Prinzipien, sagt die Gruppe «Wald statt Repression».
Die Aktivistinnen und Aktivisten akzeptieren die Ablehnung des Rekurses der kantonalen Sicherheitsdirektion nicht und seien entschlossen, falls nötig, den Rechtsweg bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bestreiten. Die Gruppe «Wald statt Repression» berufe sich hierbei auf eine ungerechtfertigte Einschüchterung und auf die Einschränkung des Grundrechts auf Protest, heisst es in der Medienmitteilung abschliessend.


