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Wann ist eine Finanzierung tragbar

 

Der Einladung der BBV Treuhand nach Salez SG sind mehr als 40 Bankenvertreter aus den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden sowie St. Gallen gefolgt. Sie haben sich mit dem Thema Finanzierung und Tragbarkeit in der Landwirtschaft befasst.

 

Das Dienstleistungsangebot der BBV Treuhand umfasst vorwiegend landwirtschaftliche Buchhaltungen und Steuererklärungen. Die Betriebe würden immer komplexer und setzten ein hohes Fachwissen voraus, sagte Geschäftsführer Thomas Alder.

 

60’000 Fr. in Gebäude und Maschinen

 

Alder ging auf die Entwicklung in der Landwirtschaft ein. Immer weniger Fachkräfte bewirtschaften eine in etwa gleichbleibende Fläche. Der Produktionswert der Landwirtschaft blieb in den letzten 20 Jahren bei knapp 12 Milliarden Franken. Die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe nahm in dieser Zeitspanne um 20‘000 Betriebe (-29%) ab. «Die Mehrarbeit kann nur durch Rationalisierung bewältigt werden, welche auch Investitionen mit sich bringen», so Alder. Betriebsleiter müssten mit der Zeit gehen. Ohne ständige Anpassungen und Investitionen würde die Betriebe kaum Hofnachfolger finden.

 

Rund 60‘000 Franken investiert gemäss Alder ein Landwirtschaftsbetrieb jährlich in Gebäude und Maschinen. «Sinnvollerweise werden grössere Investitionen in den ersten Jahren der Selbständigkeit getätigt und nicht erst kurz vor der Hofweitergabe», so Alder weiter. Dies bedeutet, dass die Betriebsleiter auf Fremdkapital angewiesen sind. Hier kommen die Banken ins Spiel. Wann ist eine Finanzierung für den Betrieb tragbar?

 

Faktenbasierte Tragbarkeitsberechnung

 

Auf dieses Thema ging Ueli Frehner, Buchstellenleiter BBV Salez, ein. Er zeigte den anwesenden Bankenvertretern, wie eine seriöse Tragbarkeitsrechnung aussehen kann. «Wenn immer möglich stellen wir auf die Buchhaltungsergebnisse der letzten 3 Jahre ab. Denn entscheidend für eine erfolgreiche Betriebsführung ist nicht der neue Traktor oder die Stalleinrichtung, sondern der Betriebsleiter», so Frehner. Eine faktenbasierte Tragbarkeitsberechnung diene vor allem dem Unternehmen. Werfe ein Geschäftsmodell nicht genügend Gewinn ab, leide vor allem die Bauernfamilie, führte er aus.

 

Gemäss BGBB (Bundesgesetz Bäuerliches Bodenrecht) dürfen landwirtschaftliche Grundstücke nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belehnt werden. In seinem Beispiel zeigte Ueli Frehner auf, dass bei einem Mittelbedarf von 1‘794‘000 Franken für einen neuen Milchviehstall nur mit einer Erhöhung der Belastungsgrenze von 378‘400 Franken (gemäss Vorausschätzung) gerechnet werden kann. Neben Investitionshilfen der LKG (Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft St. Gallen) muss der Betriebsleiter über viel Eigenkapital verfügen oder mit Darlehen aus der Familie rechnen können.

 

Pfandrecht

 

Auf Gesuch hin kann die Belastungsgrenze auch mit grundpfandgesicherten Hypotheken überschritten werden, erklärte Bruno Inauen, Leiter Landwirtschaftsamt St. Gallen. Das Pfandrecht über der Belastungsgrenze wird aber nur bewilligt, wenn es dazu dient, ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück zu erwerben, zu erweitern, zu erhalten oder zu verbessern.

 

Auch notwendiges Betriebsinventar könne mit dieser Überschreitung angeschafft werden. «Das Landwirtschaftsamt bewilligt solche Gesuche nicht, wenn es für den Schuldner zu einer untragbaren Verschuldung führt», stellte Inauen klar.

 

Er wies darauf hin, dass auf Bundesebene eine Anpassung des Gesetzes zum bäuerlichen Bodenrecht in Arbeit sei, die unter anderem auch das Unternehmertum stärken soll. Eine Überschreitung der Belastungsgrenze soll nach ersten Vorschlägen zukünftig einfacher möglich sein.

Kommentare (2)

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  • Arthus Hansen | 26.06.2023
    @B.A.U.E.R
    Was investieren andere Kapitalintensive Firmen jährlich?
    Bsp. Baubranche, Logistiker, usw.?
  • B.A.U.E.R | 25.06.2023
    60000 Fr. pro Jahr... den Bauern geht,s aber richtig gut. Das muss sich ein NICHT-Bauer wohl beim Durchlesen eines solchen Textes denken. Gefährlicher Journalismus!

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