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Wannaspitzrudel: Zweiter Jungwolf erlegt

 

Die Bündner Wildhut hat am Sonntagabend in Vals einen männlichen Jungwolf des Wannaspitzrudels abgeschossen. Bereits am 4. Oktober war ein junges Weibchen des Rudels erlegt worden. Damit ist noch ein Wannaspitz-Jungwolf zum Abschuss frei.

 

Die Abschussbewilligung für die beiden weiteren Jungwölfe des Rudels hatte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am vergangenen Freitag erteilt. Den am Sonntag erlegten Wolf wird das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin in Bern untersuchen, wie Kora, die Stiftung zur Raubtierüberwachung, am Dienstag mitteilte. Die genetische Untersuchung nimmt die Universität Lausanne vor.

 

 

Mehr Jungtiere als erwartet

 

Die Regierung des Kantons Graubünden hatte erst am Montag den Abschuss dreier Wölfe verfügt. Aus dem Wannaspitzrudel soll noch ein Jungwolf erlegt werden. Ihn darf die Wildhut bis 31. März 2023 schiessen.

 

Sowohl beim Wannaspitz- mit sechs als auch beim Beverinrudel mit sieben hatten die Wildhüter mehr Welpen festgestellt, als erste Sichtungen ergeben hatten. Das Wannaspitzrudel bildete sich erst in diesem Jahr. Es ist damit das jüngste der zehn Rudel in Graubünden.

 

In seinem Streifgebiet riss es während der Alpsaison gemäss dem Kanton «eine hohe Anzahl» Nutztiere, mehrheitlich Schafe. In geschützten Herden kam es den Angaben zufolge zu zehn Rissen – gerade genug für die gesetzliche Abschussschwelle. 

 

Vatertier M92 im Visier

 

Beim Beverinrudel sind nach zwei bereits erlegten Jungtieren ein weiterer Jungwolf oder der Leitwolf zum Abschuss frei. Letzterer, das Vatertier M92, ist besonders im Visier. Sein Verhalten gilt nach zwei ausserordentlichen Angriffen auf Mutterkühe als problematisch. Auch Naturschutzorganisationen befürworten den Abschuss des Leitwolfs, da sich dieses Verhalten nicht mehr ändern lässt. Die Frist für seinen Abschuss läuft bis Ende Januar 2023.

 

Bisher hat die Wildhut in Graubünden vier Jungwölfe erlegt, je zwei aus dem Wannaspitz- und dem Beverinrudel. Hinzu kommen zwei weitere Wolfsabschüsse seit September, einer davon wegen einer schweren Verletzung des Tiers. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darf im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte der Jungtiere erlegt werden.

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