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Was die Impfpflicht bedeutet

Ab dem 1. Juli gibt es im Kampf gegen die Kälbergrippe eine Aufgabe mehr für Landwirte. Jetzt kommen Antworten auf viele Fragen.

80 Fragen, 80 Antworten. So umfangreich ist der Fragen-Antworten-Katalog zur Kälberimpfpflicht auf der Website von QM Schweizer Fleisch. Tatsächlich haben die Bauern noch viele Fragen zur Impfung, wie an der Delegiertenversammlung (DV) des Schweizer Kälbermästerverbands (SKMV) deutlich wurde.

Wie kann ich als Mäster wissen, ob ein Kalb geimpft ist oder nicht? Solche und weitere Fragen musste SKMV-Präsident Marcel Dettling beantworten.

Widerstand gegen Regeln

Weiter regte sich auch Widerstand gegen beschlossene Regeln. Ein Kälbermäster sagte, er werde die Impfungen nicht im Behandlungsjournal erfassen. Andere vermuten, dass die Geburtsbetriebe sich zu wenig mit der Thematik auseinandersetzen und zu viele Kälber nicht impfen würden. Dettling erläuterte: «Mit einem Eintrag der Impfung ins Behandlungsjournal fanden wir die einfachste und günstigste Lösung.»

Dann warnte er: «Wenn der Antibiotikaeinsatz nicht zurückgeht, drohen gesetzliche Regelungen.» SKMV-Geschäftsführerin Andrea Wiedmer sagte, dass es stichprobenartige Kontrollen im Rahmen der QM-Kontrolle geben werde. Nicht nur ein Eintrag im Behandlungsjournal sei notwendig, sondern auch die Beschaffung von Impfdosen werde kontrolliert. Das heisst: «Die Bauern müssen Impfstoff-Kaufbelege bereithalten.»

Kälbermäster müssen nicht kontrollieren

Die eingangs erwähnte Frage beantwortete Dettling wie folgt: «Das Kalb muss geimpft sein, wenn es im Alter von unter 57 Tagen den Geburtsbetrieb verlässt. Das ist die Vorgabe. Weder Händler noch Kälbermäster müssen somit als Polizisten kontrollieren, ob das Kalb geimpft wurde.»

Swissherdbook-Vizepräsident Adrian Weber verteidigte als Gast an der DV die Milchproduzenten. «Wir haben guten Willen gezeigt, indem wir auf eine Entschädigung im Umfang von 20 Franken pro Impfung verzichteten.» Die Mäster müssten nun den Geburtsbetrieben Vertrauen schenken und nicht gegen sie schiessen. Mit der ab kommenden Juli geltenden Impfpflicht, zu der sich die Fachkommission Viehwirtschaft des Bauernverbands Anfang 2025 durchgerungen hat, will man Kälber vor Erregern der Kälbergrippe schützen.

Image bewahren

Auf dem Geburtsbetrieb muss eine erste Impfung mindestens 14 Tage vor der Umstallung gemacht werden, auf dem Mast-/Aufzuchtbetrieb eine zweite Impfung innerhalb von 28 Tagen nach der Einstallung. Wie Wiedmer sagte, sollen mit diesem Pilotprojekt, das provisorisch bis Ende 2028 läuft, auch das Image und die Nachfrage nach Schweizer Rind- und Kalbfleisch sowie Milch bewahrt werden.

Denn: «Die Branche steht seit Jahren unter Druck angesichts hoher Abgangsraten bei Kälbern und eines erheblichen Einsatzes von Antibiotika in der Kälber- und Grossviehmast.»

Kommentare (6)

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  • Hausi | 17.04.2025
    Die Impfpflicht mag gut gemeint sein – aber in der Praxis ist sie alles andere als natürlich. Wenn ich ein Kalb erst mit 57 Tagen verkaufen darf, muss ich es über Wochen künstlich leicht halten. Weniger Milch, weniger Entwicklung – nur damit es unter 80 kg bleibt, weil mir das Mehrgewicht niemand bezahlt. So funktioniert weder Tierwohl noch wirtschaftliches Arbeiten. Die Mäster fordern zwar Impfungen, denken die Folgen für die Geburtsbetriebe aber nicht zu Ende. Was hier passiert, wäre eigentlich ein Fall für den Konsumentenschutz – oder für den Blick
    • LW | 17.04.2025
      Wo lesen Sie, dass das Kalb nicht vor 57 Tagen verkauft werden darf?
  • Stadtbauer | 16.04.2025
    Es gäbe da schon eine Lösung, wenn die Geburtsbetriebe es ein halbes Jahr aushalten würden, ihre Kälber Einzuschläfern und der Entsorgung zuzuführen, vielleicht würde es den Herren Händlern und Mäster mal Bewusst woher
    Ihre Masttiere kommen !
    Ich bin dabei !
  • Seeländer | 16.04.2025
    Und die Fleischesser konsumieren letztendlich den ganzen Mist
  • Gletscherpuur | 16.04.2025
    Na bravo! Die Impfung ist "freiwillig", aber der Geburtsbetrieb hat massive Einbussen, wenn ein Kalb erst nach 57 Tagen verkauft werden kann. Und welcher Mäster kauft so alte Kälber?
    Dass Geburtsbetriebe ihre gesunden Kälber krank impfen sollen, ist mehr als fragwürdig! Die Nebenwirkungen der 4 empfohlenen Impfstoffe sprechen Bände: bis 12 Tage nach der Impfung können die Virusstämme ausgeschieden werden und nicht geimpfte Tiere anstecken (auch erwachsene Tiere des Bestandes?), ausserdem erhöhte Temperatur, Nasenausfluss, Augenausfluss, Husten, veränderter Kot bis zu anaphylaktischen Reaktionen. - Wird QM Schweizer Fleisch die Kosten und den Zeitaufwand um die Tiere wieder gesund zu pflegen übernehmen? - Wahrscheinlich nicht, denn die Impfung ist ja "freiwillig"!
  • Heule Karl | 16.04.2025
    Die Impfung nützt dem Mastbetrieb. Warum soll der Geburtsbetrieb die Kosten übernehmen. Was sind das für Branchenvertreter, indem sie den guten Willen zeigen; und der SMP und die Zuchtverbände die Kosten ihren Mitglieder anlasten. Nur weil die Grossen in der Integration der Kälbermast aufbegehrten.
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