Mit der einen will er die Pflicht für den Einsatz von Schleppschlauchsystemen zur Ausbringung der Gülle allgemein aufheben, mit der zweiten nur im Hügel-und Berggebiet, wo die Abgrenzung zwischen den Flächen mit mehr oder weniger Neigung von 18 Prozent sehr kompliziert sei.
Kolly schreibt in der Begründung zur allgemeinen Abschaffung, dass die Vorteile für die Luftreinhaltung umstritten seien. Es gebe Gegeneffekte: Einige Landwirte würden nun chemischen statt tierischen Dünger ausbringen. Kolly hätte ergänzen können, dass einige Betriebe den Ackerbau auf unter drei Hektaren reduziert haben, um der Pflicht zu entgehen. Die Geräte seien sehr teuer, sodass Lohnunternehmen zum Zuge kämen, deren Kapazitäten aber beschränkt seien, dass so sehr viel Gülle auf einmal ausgebracht werde.
3ha sind zwar die Untergrenze für Schleppschlauchpflicht.
3ha Ackerfläche zählen für die 3.5 Prozent BFF auf Ackerfläche
Mehr Kosten
Mehr Recurcenverbrauch
---> Umweltschädlich, sofort abschaffen!