Kürzlich musste ein langjähriger Alpbewirtschafter vor dem Bezirksgericht Appenzell erscheinen. Ein Passant hatte ihn angezeigt, weil er im Sommer 2016 beim Gülleaustragen einem Bergsee etwas zu nahe gekommen war.
Er sei wohl über einen überwachsenen Stein gefahren, wobei wohl «ein Sprutz» danebenging, schreibt der «Appenzeller Volksfreund». Der Staatsanwalt verdonnerte ihn zu 15 Tagessätzen à 50 Franken und 300 Franken Busse. Darauf legte der Landwirt Rekurs ein. Doch auch das Bezirksgericht fand sein Verhalten fahrlässig, erliess ihm die Busse, die Strafe aber blieb bestehen. Darüber hinaus hat er 1885 Franken an Kosten zu übernehmen.