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Wegen illegalem Weinmost verurteilt

Die Waadtländer Justiz hat einen Winzer aus dem Weinbaugebiet La Côte wegen des illegalen Verkaufs von Weinmost zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch drei weitere Winzer erhielten von der Staatsanwaltschaft Strafbefehle.

 

 

Die Waadtländer Justiz hat einen Winzer aus dem Weinbaugebiet La Côte wegen des illegalen Verkaufs von Weinmost zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch drei weitere Winzer erhielten von der Staatsanwaltschaft Strafbefehle.

Der Winzer wurde wegen des Verstosses gegen das Landwirtschaftsgesetz und wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen, wie der Waadtländer Staatsanwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «24 Heures».

Der Fall war 2014 an die Öffentlichkeit gelangt, nachdem der Waadtländer Kantonschemiker Anzeige eingereicht hatte. Er hatte bei der Weinlese 2012 Verdacht geschöpft, dass die Quantitäten pro Hektar Weinbaugebiet möglicherweise überschritten wurden.

Pro Hektar Weinberg ist festgelegt, wie viel Wein mit der Herkunftsbezeichnung AOC hergestellt werden kann. Der fehlbare Winzer hatte die überschüssige Weinlese von drei anderen Weinbauern gekauft und dann 94'000 Liter Weinmost in den Jahren 2009 bis 2012 an eine Kellerei in der Waadt verkauft.

Um die illegale Herkunft des Weinmostes zu verheimlichen, stellte der Winzer fiktive Rechnungen aus. Die drei anderen Winzer wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Einer davon hat den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft angefochten und dürfte nun vor Gericht kommen.

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