Knapp hundert Walliser Betriebe sind von diesen restriktiven Massnahmen betroffen.
Agrarfoto
Um die Ausbreitung der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) einzudämmen, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Impfung in der betroffenen Region für obligatorisch erklärt , wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte.
So erfolgt die Ansteckung
Die wichtigste Rolle für die Verbreitung spielt die indirekte Erregerverbreitung durch stechende Insekten (beispielsweise Bremsen, Fliegen, Gnitzen, Stechmücken), Milben und Zecken.
Die Übertragung ist auch durch direkten Tierkontakt, infiziertes Sperma, unbehandelte Tierhäute und Felle und deren Produkte (zum Beispiel Jagdtrophäen), Rohfleischprodukte, Rohmilchprodukte und durch daraus gewonnenes Tierfutter inklusive Kolostrum möglich. ats
60 Tage
Damit werde eine Immunbarriere geschaffen, die den Schweizer Viehbestand vor den in Frankreich festgestellten Ausbrüchen schützen soll. Im Vorfeld der Alpabzüge nach der Sömmerung stellt der Kanton klar, dass die Verbringung von Rindern aus der Impfzone nur dann erlaubt ist, sofern mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
- Die Haltung in ihrem Herkunftsbetrieb während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 28 Tagen vor dem Datum der Verbringung.
- Die vollständige Impfung aller Tiere in dem betroffenen Gebiet, die vor mindestens 60 Tagen durchgeführt wurde (letzte geimpfte Tiere am 12. August 2025)
Die Verbringung von Rindern innerhalb der Impfzone ist erlaubt, sofern die Tiere sowie alle ihre Bestände seit mindestens 28 Tagen geimpft sind.
Die Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine Viruskrankheit des Rindes, die durch Insekten übertragen wird. Sie verursacht typische Hautveränderungen, Fieber und eine rückläufige Milchproduktion.
FLI
Abweichend von diesen Bedingungen dürfen die Tiere vor dem 12. Oktober 2025, das heisst vor der vorgeschriebenen Frist von 60 Tagen, unter folgender Hauptbedingung aus der Impfzone in ihren Herkunftsbetrieb ausserhalb der Impfzone zurückkehren:
- Der Bestimmungsbetrieb wird für mindestens 28 Tage gesperrt (Seuchenisolierungsmassnahme). Während dieser Zeit ist jede Verbringung von Tieren verboten und die Aufhebung der Sperre ist nur nach einer vollständigen tierärztlichen Kontrolle des Bestandes möglich . Der Tierhalter muss die tägliche Überwachung sicherstellen und verdächtige Symptome sofort melden.
Insgesamt sind rund 100 Betriebe von diesen Massnahmen betroffen, schreibt der Kanton Wallis weiter.
Wie sich die Seuche ausbreitete
Am 21. Juni wurde auf der Insel Sardinen (I) in einem Rinderbetrieb Lumpy Skin Disease (131 Rinder, 7 Tiere erkrankt) festgestellt. Zwei weitere Fälle wurden am 25. und 26. Juni gemeldet. Es wird davon ausgegangen, dass infizierte Vektoren aus Nord-Afrika, wo die Seuche präsent ist, über Windvertragung nach Sardinien gelangt sind.
Am 25. Juni wurden zudem in Italien weitere Ausbrüche gemeldet. Betroffen war ein Rinderbetrieb mit 291 Rindern, der aus dem ersten Seuchenbetrieb in Sardinien Tiere in den eigenen Betrieb verbracht hat. Ein Tier war erkrankt und verendete. Der zweite Ausbruchsort liegt im Norden Italiens in Mantua südlich von Verona. Der Ort ist nur 160 km von der schweizerischen Grenze entfernt. Am 29. Juni 2025 wurde schliesslich im Departement Savoyen, das nur 40 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt ist , erstmals ein Fall von Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) in einem Rindviehbetrieb bestätigt.
Die Behörden richteten um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von 20 km sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 50 km ein, die auch den Kanton Genf und angrenzende Gebiete des Kantons Waadt einschliesst. In der Folge breitete sich die Krankheit in Frankreich weiter aus. Über 1000 Tiere wurden bisher gekeult. Aufgrund eines neuen Ausbruchs in Beaufort bei Albertville (F) wurde die Überwachungszone in der Schweiz um Teile des Kantons Wallis mit den Regionen Champéry, Finhaut und Ferret erweitert. In den Schweizer Schutzzonen haben die Behörden eine Impflicht verordnet . Wichtig: In der Schweiz wurde bisher kein Fall von LSD nachgewiesen. blu
Viehausstellungen absagen
Der Kanton Wallis weist darauf hin, dass LSD keine Gefahr für den Menschen ist. Auch der Verzehr von Fleisch oder Milch ist ungefährlich. «Die Krankheit stellt jedoch eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Rindern dar, die Fieber, Hautläsionen, Produktionsverluste und schwere wirtschaftliche Folgen verursacht», warnt der Kanton. Deshalb seien Wachsamkeit und Zusammenarbeit aller Tierhalter unerlässlich, um die Tiere zu schützen.
Lumpy-Skin: «Durchseuchung ist keine Option»
Martin Reist, Leiter Tiergesundheit und Tierschutz beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), informiert, wieso Rindviehherden im Seuchenfall gekeult werden.
Eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere können auch Viehausstellungen sein. Der Kantonstierarzt empfiehlt deshalb, Veranstaltungen und Zusammenführungen von Rindern im Unterwallis bis auf weiteres abzusagen.
Das sind die Symptome der Lumpy-Skin-Disease (LSD)
Wichtig: Es besteht eine Meldepflicht. Der Verlauf der Erkrankung bei Rindern ist akut bis subakut. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 28 Tage. Folgende Symptome können auftreten:
- Fieber von bis über 40 °C
- Leistungsrückgang
- Teilnahmslosigkeit, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust
- erhöhter Speichel- und Tränenfluss
- eitriger Nasenausfluss
- Euterentzündungen
- Bindehautentzündung (kann bis zur Erblindung führen)
- geschwollene Lymphknoten
- Schwellungen und Abszesse (vor allem an Kopf und Gliedmassen)
- Aborte
- Hautausschlag, in Form von 0,5–5 cm grossen Hautknoten, bevorzugt an Kopf, Hals, im Schwanzbereich, auf den äusseren Genitalorganen und den Extremitäten. Nur 40-50 % der Rinder entwickeln generalisierte Hautschwellungen. Die Haut über den Knoten stirbt nach fünf bis sieben Wochen ab und hinterlassen Krusten.