Der Betrieb im Bregenzerwald war bereits seit Dezember gesperrt worden, weil es bei einer Schlachtung in Deutschland Auffälligkeiten bei der Fleischuntersuchung gab. Danach wurden sämtliche Rinder untersucht. Der Betrieb wurde gesperrt.
Verdacht erhärtet
In der Folge hat das Land Vorarlberg die Tötung von 10 Tieren angeordnet . «Bei den durchgeführten Sektionen waren keine starken Veränderungen in den Organen erkennbar. Bei sechs der zehn Tiere konnte der Erreger isoliert werden, bei zwei weiteren Tieren liegt noch kein abschliessender Befund vor», teilte das Bundesland vergangene Woche in einer Mitteilung mit.
Aufgrund dieses Befunds ordnete die Veterinärbehörde des Landes Vorarlberg und das zuständige Bundesministerium weitere Tötungen an. «Um Erkenntnisse über die mögliche Infektionskette zu bekommen, sollen ausgewählte Rinder «diagnostisch getötet werden». Die Resultate haben den Verdacht bestätigt. Ein Grossteil des Bestandes war mit dem Virus infiziert. Die Veterinärbehörde des Landes Vorarlberg und das zuständige Bundesministerium haben deshalb die Tötung aller 107 Tiere des Bestandes angeordnet. Diese wurde noch in der vergangenen Woche durchgeführt, teilte Landesveterinär Norbert Greber am Montag mit.
Nicht ganzer Schaden wird übernommen
Für den betroffenen Landwirt sei die Situation schwierig. «Es ist eine Tragödie für jede Landwirtin und jeden Landwirt, den gesamten Tierbestand zu verlieren. Neben den materiellen Schäden gilt es vor allem auch das emotionale Leid nicht zu unterschätzen. Als Land stehen wir an der Seite des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes», sagte Landesrat Christian Gantner. Durch die Entschädigungszahlungen des Bundes und eine zusätzliche Aufzahlung aus dem Tiergesundheitsfonds des Landes könne zumindest der finanzielle Schaden so gut wie möglich abgefedert werden, so der Landrat weiter.
«Der Bund zahlt für Tierverluste einen Fixtarif zwischen etwa 950 Euro und 1’250 Euro (980 bis 1175 Fr.)», sagte Landesveterinär Norbert Greber vergangene Woche gegenüber ORF. Weil dieser Tarif den Wert nicht abdeckt, übernimmt das Bundesland bis zu 75 Prozent des Schätzwerts eines Tiers. Der Landwirt muss aber finanzielle Einbussen in Kauf nehmen.
3 Betriebe gesperrt
Die Untersuchungen wurden nach TBC-Fall zudem ausgeweitet. Sie wurden auf Bestände ausgedehnt, die durch Viehzukäufe oder gemeinsame Alpung mit Tieren des infizierten Bestandes in Kontakt gestanden sind. Hier gibt es mehrheitlich gute Neuigkeiten. Bisher wurden 302 Tiere dreier Melkalpen sowie einer Jungviehalp, auf denen auch Tiere des Ursprungsbetriebes gealpt worden sind, kontrolliert. 297 Tiere wurden negativ getestet.
Doch es wurden aber einzelne TBC-Fälle entdeckt. Es wurden fünf verdächtige Tiere auf einem weiteren Betrieb im Bregenzerwald nachgewiesen. Dieser Betrieb wurde vorläufig gesperrt. Mit der diagnostischen Tötung dieser fünf Kontakttiere sowie den Untersuchungen aller Tiere des Bestandes wurde am Dienstag begonnen. Auch ein aus dem Ursprungsbetrieb stammendes Kalb wurde auf einem Kontaktbetrieb im Montafon positiv getestet. «Die diagnostische Tötung des Kalbs wurde ebenfalls bereits vorgenommen. Auch dieser Betrieb wurde vorläufig gesperrt», schreibt das Bundesland weiter.
Im Sonderüberwachungsgebiet sind weitere neun Verdachtsfälle registriert worden. Diese Tiere befinden sich alle in einem Betrieb im Montafon. Auch hier müssen die Tiere getötet werden, der Hof ist ebenfalls vorläufig gesperrt.
Auch in Tirol Fälle nachgewiesen
Im Bundesland Tirol wurden bereits im Dezember in der Nähe der Grenze zur Schweiz bei vier Rindern Hinweise auf Rindertuberkulose festgestellt. Die betroffenen Betriebe wurden veterinärbehördlich gesperrt. Bei drei Rindern aus dem Bezirk Landeck sowie einem Rind aus dem Bezirk Reutte wurden Rindertuberkulose nachgewiesen.
Als mögliche Infektionsquelle gilt der Aufenthalt auf Alpen, wo die Nutztiere in Kontakt mit Rotwild kommen können, das als Überträger von TBC gilt. Im Oktober gab es im Montafon zwei TBC-Nachweise bei Wild und weitere Verdachtsfälle im Bregenzerwald. Im Rahmen des TBC-Überwachungsprogrammes werden in Österreich jährlich rund 7’000 Rinder in rund 700 Betrieben untersucht.
Tuberkulose
Die Schweiz gemäss Behörden bei Nutz- und Wildtieren als frei von der bakteriellen Infektionskrankheit. Die Tuberkulose ist eine chronisch verlaufende, bakterielle Infektionskrankheit. Wildtiere, Nutztiere und Menschen können daran erkranken. Der aktuell dominierende Erreger bei den Tuberkulosefällen bei Rothirschen in Westösterreich und Süddeutschland ist das Bakterium Mycobacterium caprae. Es kann auf Rinder, aber auch auf den Menschen übertragen werden.
Wildtiere (vor allem Rotwild, Schwarzwild und Dachse) können sogenannte «Reservoire» der Tuberkuloseerreger sein. Das heisst, die Krankheit kann sich zum Teil unbemerkt über lange Zeit in den freilebenden Populationen erhalten und so immer wieder zu Ansteckungen bei Rindern führen. Eine Übertragung von Tuberkuloseerregern zwischen Wildtieren und Rindern ist in beide Richtungen durch direkten Tierkontakt oder durch verunreinigtes Wasser oder Futter möglich.
Die Tuberkulose ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt melden.
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