Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat den Verein zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren zu einem Gespräch über den künftigen Umgang mit dem Wolf im ländlichen Raum eingeladen. Der Verein hat dazu mehrere Fragen aufgelistet, die der Bund beantworten soll. Der Verein sieht die Alpwirtschaft ohne griffige Massnahmen in Gefahr.
Die Wolfspopulation in der Schweiz nimmt laufend zu. Der Bestand wird auf über 130 Tiere geschätzt. Mittlerweile haben sich 13 Rudel gebildet.
«Lage ist ausser Kontrolle»
Und die Wölfe sorgen für zahlreiche Konflikte mit Nutztierhaltern, denn die Raubtiere greifen immer mehr Schafe, Ziegen, Esel, Kälber und Rinder an. Gemäss jüngsten Recherchen von sind in diesem Alpsommer gesamthaft 625 Schafe, 36 Ziegen und 18 Kälber/Rinder getötet worden.
Die Nutztierhalter sind alarmiert. Sie fordern eine raschere Regulation von schadensstiftenden Wölfen. «Die Lage in den Kantonen Graubünden, Wallis oder Waadt geriet im vergangenen Weidesommer vollends ausser Kontrolle», schreibt der Verein zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren. Die Angriffe erfolgten mittlerweile zu allen Tages- und Nachtzeiten, heisst es weiter. Die Folge seien davon seien unter anderem notfallmässige Abalpungen.
Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft
Zwar gibt es nun zahlreiche parlamentarische Vorstösse, die eine rasche Anpassung des Jagdgesetzes fordern, unter anderem die Regulation des Wolfsbestandes. Doch die politischen Mühlen langsam. Für den Verein zu langsam. «Zeit, die die Weidetierhalter in den stark betroffenen Regionen nicht haben. Sie brauchen Perspektiven für den kommenden Sommer», warnt der Verein.
Deshalb gelangten Vertreter an Simonetta Sommaruga. Diese teilte mit, dass der rechtliche Handlungsspielraum weitgehend ausgeschöpft ist. Die Umweltministerin wird Vertreter des Vereins zu einem persönlichen Gespräch empfangen.
«Irreversible Folgen»
Im Vorfeld dieser Aussprache hat der Verein Schweiz für den Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren eine Liste mit dem aus seiner Sicht drängendsten Probleme zusammengestellt, die für den Fortbestand der Weidewirtschaft zentral sind.
Der Verein warnt, dass weitere Alpsommer ohne Massnahmen zu «irreversiblen» Folgen bei der flächendeckenden Bewirtschaftung, Offenhaltung und Pflege der Weidegebiete führen werden. «Ohne Möglichkeit und die Perspektive, die weiter massiv zunehmenden Wolfsangriffe im kommenden Sommer wirkungsvoll einzudämmen, werden die betroffenen Berggebiete in kurzer Zeit ausbluten», so die mahnenden Worte des Vereins.
Fragen an das Bundesamt für Umwelt (Bafu):
Sofortmassnahmen für Alpsommer
- Koordination und generelle Organisation der kantonalen Dienststellen (Wildhut, Dienststelle für Landwirtschaft, Dienststelle für Jagd und Fischerei, Herdenschutz): Ist das BAFU mit der Arbeit der Kantone zufrieden?
- Für die kommende Alpsaison müssen rasch Massnahmen zum besseren Schutz der Weidetiere ergriffen werden. Wird seitens BAFU an Vorschlägen gearbeitet? Gibt es eine Task-Force mit Vertretern aus den am stärksten betroffenen Kantonen Graubünden, Wallis und Waadt? Falls nicht, warum nicht?
- Vermehrt werden Nutztiere in von Hirten bewachten Nutztierherden tagsüber in nächster Nähe von Alphütten gerissen. Der momentane Handlungsspielraum bei solchen Situationen ist nicht vorhanden. Unterstützt das BAFU die Forderung nach der in Frankreich seit Jahren praktizierten und umgesetzten «tir de défense»? Unterstützt das BAFU die Bewaffnung von Hirten?
- Die Wolfspräsenz nimmt auch um und in den Siedlungsgebieten stetig zu. Analog wächst die Verunsicherung in der Bevölkerung. Unterstützt das BAFU deshalb die Forderung, dass im Siedlungsgebiet eine Nulltoleranz für Grossraubtiere gelten muss? Kann das BAFU die Sicherheit der Bevölkerung zu jedem Zeitpunkt gewährleisten?
- Für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung braucht es praktische Erkenntnisse zur Auswirkung der präventiven Regulierung auf nicht schützbaren Weidegebieten. Das BAFU wäre in der Lage, solche Projekte zu initiieren. Plant das BAFU solche Projekte? Falls nicht, warum nicht?
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Die Abschusskriterien in Gebieten mit umsetzbarem Herdenschutz sind definiert. Nach dem ersten Schaden ohne Massnahmen führen 25 Risse zum Abschuss. Bei Folgeschäden mit Schutzmassnahmen führen 10 Risse zum Abschluss. Gelten in nicht schützbaren Alpperimetern ebenfalls 10 Risse als Abschusskriterium?
- Rund 60 % der Alpgebiete im Kanton Wallis beispielsweise gelten gemäss einer Studie als nicht oder sehr schwer schützbar. Wie will der Bund mittelfristig mit diesen Alpen umgehen? Hat das BAFU den Überblick, welche Gebiete der Schweiz als schützbar und welche als nicht schützbar gelten?
- Das BAFU ist verpflichtet, gemäss den gesetzlichen Vorgaben Gesuche für die Regulierung vom Wölfen zu genehmigen. Innerhalb der Vorgaben besteht jedoch einen Ermessensspielraum. Wer entscheidet, wie dieser Spielraum genutzt wird? Müsste dieser Spielraum nicht zum Schutz der Weidetierhaltung genutzt werden, zumal der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist? Wie lange dauert ein Verfahren für eine Abschussbewilligung?
- Der Verein zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren zeigt in seinem Grossraubtierkonzept auf, wie die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen funktionieren kann. Das Konzept hat zusammenfassend das Ziel, Gebiete zu definieren, in welchen Wölfe oder Rudel geduldet sind und in welchen unerwünscht. Hat das BAFU Überlegungen in diese Richtung gemacht? Falls nicht, warum?
- Ist das BAFU bereit konstruktiv an der Forderung nach einer schlanken und raschen Anpassung des Jagdgesetzes im Bereich der präventiven Bestandesregulierung von Wölfen mitzuwirken?
Weitere offene Punkte
- Ist sich das BAFU bewusst, dass die Verfassung den Schutz des Eigentums garantiert, mit der aktuellen Grossraubtierpolitik jedoch eine indirekte Enteignung der Alpeigentümer und die Entwertung der Weidegebiete stattfindet? Wer übernimmt für diese Entwicklung die Verantwortung?
- Organisiert das BAFU eine europäische Konferenz zur Klärung der Hybriden-Frage?
- Erneuert der Bundesrat den Antrag aus dem Jahr 2018 an die Ständige Kommission der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfes im Vertrag von streng geschützt auf geschützt zu ändern? Falls nicht, warum?



Jedes durch den Wolf gerissene Nutztier, ist eines zu viel.
Subventionen werden in vilen anderen Bereichen ( Industrie, Bildung, Forschung und Entwicklung, in viel höheren Beträgen, als in der Landwirtschaft ausgerichtet. Nur spricht man dort, von Fördergeldern
Jede Tierbewegung, auch Alpauffahrt und Abfahrt, sind durch das Veterinäramt, in der Tierverkehrsdadenbank registriert.
Die Besitzer der Alpen nutzen ihren Besitz um einen Ertrag zu erwirtschaften und Kosten zu decken. Ayax arbeitet um seine Kosten zu decken.