
Le Gruyère AOP ist seit 6. Juli 2001 mit einer AOC geschützt. Diese Bezeichnung wird seit Dezember 2011 europaweit anerkannt und wurde zu «Appellation d’Origine Protégée» (Geschützte Ursprungsbezeichnung, AOP) geändert.
Gruyère AOP
Die Gruyère-Milchproduzenten müssen nochmals eine Mengeneinschränkung in Kauf nehmen. Bereits Mitte Juli hat der Vorstand der Sortenorganisation Gruyère eine Kürzung der Produktionsmengen von Gruyère AOP Traditionnel um 3 % des Gruyère-Basis-Kontingents 2025 beschlossen.
Doch angesichts des erheblichen Drucks auf die Exporte reicht dies gemäss dem Vorstand nicht aus. Dieser hat deshalb am Dienstag die temporäre Einschränkung von 3 % auf 5 % angehoben ‒ und dies fürs ganze laufende Jahr gerechnet.
Hauptgründe dafür seien laut einem Schreiben an die Mitglieder der Gruyère-AOP-Branche die US-amerikanischen Zollabgaben, der Rückgang des Absatzes auf dem deutschen Markt sowie die durch die Lumpy-Skin-Krankheit bedingten Unsicherheiten im Exportgeschäft.
Gruyère-Produzenten müssen nun einen Teil ihrer Kühe verkaufen oder andere Absatzkanäle finden. Die Käsereien werden ihre Milchmengen genau im Auge behalten. Wie Olivier Isler, Direktor der Sortenorganisation Gruyère, auf Anfrage bestätigt, werde im Falle einer Überschreitung der produzierten Jahresmenge die übersteigende Menge mit bis zu 7 Fr./kg Käse belastet, das entspreche rund 60 Rp./kg Milch. Eine Sanktion, die privatrechtlich festgelegt worden sei, so Isler.


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