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Wegkreuz gilt 30 Franken

Wanderwege, Wegkreuze, Brunnen, Hecken oder Tristen: Landschaftsqualität hat im Kanton Luzern viele Facetten.

 

 

Wanderwege, Wegkreuze, Brunnen, Hecken oder Tristen: Landschaftsqualität hat im Kanton Luzern viele Facetten.

Vergangene Woche präsentierte das Luzerner Landwirtschaftsamt (Lawa) die Massnahmen zur Umsetzung der Landschaftsqualität (LQ). Gemäss dem Entwurf, der vom Bundesamt für Landwirtschaft noch abgesegnet werden muss, unterscheidet der Kanton Luzern verschiedene Landschaftstypen, an welchen sich die unterschiedlichen Projekte ausrichten.

Grundsätzlich setzen sich die Beiträge für die LQ aus drei Komponenten zusammen: dem Grundbeitrag für die Erfüllung der Einstiegskriterien, aus Einzelbeiträgen bei Erfüllung von allgemeinen Massnahmen und Einzelbeiträgen für landschaftstypspezifische Massnahmen. Für die Erfüllung der Einstiegsbedingungen müssen drei Kriterien erfüllt sein: Erstens muss eine Beratung in Anspruch genommen werden. Zweitens müssen  Siloballen geordnet gelagert und drittens muss auf dem Betrieb Ordnung gehalten werden.

Sind diese drei plus weitere drei Massnahmen erfüllt, wird ein maximaler jährlicher Grundbetrag von 350 Fr. pro Betrieb entrichtet. Dazu kommen die Einzelbeiträge.

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