Milchleistung, Fütterung und Weidefläche sind laut dem Landwirtschaftsamt Zug entscheidend, wenn es darum geht, den Rinderbestand für den Weidebeitrag anzumelden. Mit der Berechnungstabelle des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) kann man den Flächenbedarf ausrechnen.
Beim Ausrechnen der nötigen Fläche für den «Weidebeitrag» gilt folgendes:
- Wiesenerträge gemäss Suisse-Bilanz (TS-Erträge von Dauerweiden, Mähweiden oder Naturwiesen, keine Kunstwiesen)
- Rinder, die im Raus angemeldet sind, benötigen 4 Aren Weide pro GVE.
Die Weideperiode dauert vom 1. Mai bis zum 31. Oktober mit mindestens 26 Tagen pro Monat Weideauslauf. Vom 1. November bis zum 30. April gilt der Winterauslauf an mindestens 22 Tagen pro Monat. Lässt im Frühling die Vegetation noch keinen Weidegang zu, so kann den Tieren statt Weidegang Auslauf gewährt werden (gilt ebenso für Raus).
Wenn im Herbst die Vegetationsperiode vor dem 31. Oktober zu Ende ist, muss die Aufnahme von mindestens 70 Prozent des Tagesbedarfs an TS durch Weidefutter nicht mehr mit einer Vergrösserung der Weidefläche sichergestellt werden. Bei einer Kontrolle stützen sich die Kontrolleure auf die berechnete Weidefläche.
im Frühjahr wenn's das erste mal auf die Weide geht sind 4 Aren zu viel Fläche pro Tier.
Oder im Sommer wenn's mal eine Woche regnet wird eingestallt sonst gibt's ein Acker, oder im Herbst ab Mitte Oktober wächst nicht mehr viel wächst und wenn es denn neblig ist oder immer wieder regnet ist alles im A.
Also darum nach reiflicher überlegung nein danke.