Auf Wanderwegen im Weidegebiet trifft man früher oder später auf eine Rindviehherde. Da Drittpersonen oft wenig bis keine Erfahrung im Umgang mit den Tieren haben, besteht Konfliktpotential. Mit gezielten Massnahmen können Tierhaltende vermeiden, dass diese Begegnungen zu Problemen führen, schreibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL).
Zur Sorgfaltspflicht von Tierhaltern gehört die Beurteilung der Risiken, die für Drittpersonen durch den Weidebetrieb entstehen, sowie die Umsetzung geeigneter Massnahmen.
«Abkalbungen im Sömmerungsgebiet
Dies gilt nicht nur für Weiden mit Wanderwegen. Auch für Weiden an speziellen Standorten – beispielsweise neben Spiel- oder Sportplätzen, entlang von Spazierwegen mit vielen Menschen und Hunden – ist eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Als Hilfsmittel zur Risikobeurteilung für Weiden mit und ohne Wanderwegquerung sind Ratgeber und Checkliste «Rindvieh & Wanderwege» mittlerweile auch juristisch anerkannt.
-> Ratgeber «Rindvieh im Weide- und Wandergebiet» hier downloaden
Aus Sicht des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Hygiene sei eine Abkalbung auf der Weide wünschenswert, schreibt die BUL. Im Gegensatz zum Heimbetrieb sind kalbende Kühe auf Sömmerungsweiden jedoch zusätzlichen Störfaktoren wie Drittpersonen und/oder dem Druck durch grosse Beutegreifer wie dem Wolf ausgesetzt. Die Wegleitung «Abkalbungen im Sömmerungsgebiet» schafft eine Grundlage, damit diese Abkalbungen weiterhin mit geringen Risiken für Menschen und Tieren durchgeführt werden können. Sie dient als Ergänzung zum Ratgeber/Checkliste «Rindvieh & Wanderwege» allen Kantonen zur Verfügung.
-> Abkalbungen im Sömmerungsgebiet hier downloaden
«Zaundurchgänge für Wandernde und Mountainbikende»
Der neue Leitfaden «Zaundurchgänge für Wandernde und Mountainbikende» des Bundesamts für Strassen (ASTRA) soll die Wahl geeigneter Zaundurchgänge bei der Planung von Neu- oder Ersatzanlagen erleichtern. Er berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Nutztierart, die Wegnutzung und die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.
Wenn auf einem Wanderweg für die Wegbenützer eine akute, unmittelbare Gefahr droht, kann der entsprechende Wegabschnitt gesperrt und/oder umgeleitet werden. Die entsprechenden Infos dazu hat das ASTRA im Merkblatt «Sperrung und Umleitung von Wanderwegen und Mountainbikerouten» veröffentlicht.
-> «Zaundurchgänge für Wanderende und Mountainbikende» downloaden
Sperrung/Umleitung
Eine Sperrung/Umleitung und die zugehörige offizielle Signalisation des betroffenen Wegabschnitts erfolgt ausschliesslich durch die zuständigen Wanderwegverantwortlichen. Ist jedoch eine Herde nach einem Zwischenfall plötzlich stark beunruhigt, kann dies auch Drittpersonen gefährden.
In einem solchen Fall dürfen und sollen Tierhalterinnen und Tierhalter die betreffenden Weideeingänge temporär sperren, bis der Wanderwegverantwortliche vor Ort ist. Empfohlen wird der Einsatz von rot-weissem Absperrband oder rot-weissen Absperrlatten und eventuell einer Information vor Ort.