In Frankreich hat die Weinbranche die Regierung aufgefordert, sich in Brüssel für mehr Unterstützung einzusetzen.
Der Dachverband der Weinerzeuger (AGPV) warnte vergangene Woche, dass die bislang eingeführten Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) und Krisendestillation nicht ausreichten, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Weinbestände in der Europäischen Union seien hoch, und in fünf bis sechs Monaten werde mit der Lese für den neuen Jahrgang begonnen. Paris soll sich nach dem Willen des Verbandes daher bei der EU-Kommission dafür stark machen, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Unterstützungsprogramme nach eigenem Ermessen ausgestalten und an die jeweilige Marktsituation anpassen können.
Gefordert wird ausserdem, dass die bestehenden Beihilferegelungen um ein Jahr verlängert werden und das zur Kompensation der durch die US-Strafzölle im Streit um Subventionen für den Flugzeugbau entstandenen Schäden ein Ausgleichsfonds eingerichtet wird.
Corona-Pandemie bremst Exporte
Nach Angaben des AGPV haben die weltweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie den Weinkonsum und die Exporte ausgebremst. In der EU sei der Weinbranche ein erheblicher Schaden entstanden, und durch die Abhängigkeiten von der Ausser-Haus-Verpflegung, dem Tourismus und von Veranstaltungen sei keine kurzfristige Besserung in Sicht. Angesichts der beispiellosen Situation der europäischen Weinwirtschaft müsse das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Agrarrats gesetzt werden.
Der Verband der Weine und Brandweine mit geschützter Herkunftsbezeichnung (CNAOC) trat derweil noch mit weitergehenden Forderungen an die Pariser Regierung heran. Demnach soll die im derzeit diskutierten Klimagesetz vorgesehenen Massnahmen gegen die Flächenversiegelung verschärft und dahingehend erweitert werden, dass in Anbaugebieten mit Herkunftsgebieten keine gewerblichen Betriebe mehr angesiedelt werden dürften.
Die Weinberge an Stadtrandgebieten leiden dem Verband zufolge unter der anhaltenden Urbanisierung. Nach den Vorstellungen des CNAOC soll bei Neubauten in der Nachbarschaft zu Rebflächen vorgeschrieben werden, dass die Bauherren für begrünte Pufferflächen sorgen müssen.