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Weinbranche will Verbindlichkeit

Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine möchte seine Selbsthilfemassnahmen gestützt auf Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes auch für Nichtmitglieder durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen.

 

 

Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine möchte seine Selbsthilfemassnahmen gestützt auf Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes auch für Nichtmitglieder durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen.

Das vorliegende Gesuch betrifft die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen zugunsten der Absatzförderung für Schweizer Weine. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das entsprechende Gesuch im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) veröffentlicht. Die Konsultation dauert bis zum 7. Juli 2014.

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