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Weissblaue Belgier: Bald geschützte geographische Angabe?

Die belgischen Rindermäster wollen bald für Fleisch von Weissblauen Belgiern, der wichtigsten Rinderrasse des Landes, mit einer geschützten geographischen Angabe (g. g.A.) der Europäischen Union werben.

AgE |

 

 

Die belgischen Rindermäster wollen bald für Fleisch von Weissblauen Belgiern, der wichtigsten Rinderrasse des Landes, mit einer geschützten geographischen Angabe (g. g.A.) der Europäischen Union werben.

Einen entsprechenden Antrag hat die Universität Glembloux auf Initiative von Agrofront vorbereitet, einem Zusammenschluss der Bauernverbände Algemeen Boerensyndicaat (ABS), Boerenbond (BB) und Fédération Wallonne de l’agriculture (FWA). Sollte das Vorhaben gelingen, könnten die flämischen und wallonischen Landwirte einen grossen Teil ihrer Rindfleischwerbung aus dem EU-Etat für die Absatzförderung von Agrarprodukten im Binnenmarkt und auf Drittländern kofinanzieren lassen. Für diesen Zweck sind jährlich insgesamt rund 50 Mio. Euro vorgesehen.

Wie der Boerenbond mitteilte, soll mit dem verbrauchergerichteten EU-Gütezeichen das Rindfleisch aus heimischer Produktion von ausländischer und vor allem von französischer Konkurrenzware abgegrenzt werden. Dem Lastenheft zufolge muss das Labelfleisch von Weissblauen Belgiern stammen, die zu 75% reinrassig sind. Ausserdem müssten die Rinder im Land geboren und gemästet werden. Den Mutterkühen sei im Frühjahr und im Sommer Weidegang zu gewähren.

Laut BB hat sich Agrofront bereits mit Zuchtorganisationen und Schlachtunternehmen zu einem Herstellerverein mit Sitz in Gembloux zusammengeschlossen, um die Anforderungen des Antragsverfahrens der Union zu erfüllen. Eine Entscheidung der EU-Kommission über den Eintrag in die Liste der g. g .A.-Produktewerde in rund drei Jahren erwartet.

Wie die EU-Kommission mitteilte, können bis zur Hälfte der Kosten von Werbekampagnen für solche Produkte mit Fördermitteln
der Gemeinschaft kofinanziert werden. Der Herstellerverband müsse allerdings mindestens ein Fünftel der Kosten tragen. Nationale
Behörden könnten den Rest der Finanzierung übernehmen.

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