Soll sich die Schweiz EU-Recht beugen und 7-dl-Flaschen auch für den Konsum in der Schweiz verbieten? Oder soll sie ein Extrazüglein fahren und nur für den Export 7,5-dl-Flaschen verwenden? Der Bund schickt zwei Varianten in die Anhörung.
Diese Anhörung über die sogenannte Mengenabgabeverordnung dauert bis zum 15. Dezember 2011, wie das Bundesamt für Metrologie (METAS) am Dienstag mitteilte.
Komplettes Verbot oder nur für Export
Weil die Frage der Weinflaschen bereits im Vorfeld für Diskussionen sorgte und die 7-dl-Flasche in der Schweiz Tradition hat, schickt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun zwei Varianten in die Vernehmlassung.
Gemäss Variante A dürften für den Gebrauch in der Schweiz nach wie vor 7-dl-Flaschen abgefüllt werden - lediglich für den Export müssten zwingend 7,5-dl-Flaschen verwendet werden. Diese sollen das Konformitätszeichen «e» tragen und damit anzeigen, dass beim Abfüllen europäische Richtlinien eingehalten wurden. Variante B hingegen schlägt ein Verbot von 7-dl-Flaschen auch für die Schweiz vor. Damit würde EU-Recht auch im Inland angewandt.
Klarere Bestimmungen für alle Beteiligten
Die Frage der Füllmengen von Flaschen ist jedoch nur ein Punkt in der Verordnung. Grundsätzlich geht es darum, dass Mengenangaben auf Fertigpackungen und im Offenverkauf stimmen müssen. Die neue Verordnung soll hier laut METAS klarere Bestimmungen für alle Beteiligten bringen.
Unter anderem werden technische Neuerungen berücksichtigt (etwa Waagen, welche die Verpackung automatisch vom Gewicht der Ware abziehen) und Anpassungen an internationales Recht vollzogen (etwa in Bezug auf das Abtropfgewicht von Konserven).
Die neue Mengenangabeverordnung soll zwei alte Verordnungen aus dem Jahr 1998 ersetzen.