Die Westschweizer Vertreter veranstalteten in der BOM ein Powerplay. Sie hätten eine Nachfolgeregelung zum Schoggigesetz abstürzen lassen, wenn die Stützung von exportierter Butter ausgeschlossen geblieben wäre.
Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) hat beschlossen, wie und wofür die neue Milchzulage des Bundes an die Bauern wieder eingezogen werden soll (vgl. den «Schweizer Bauer» vom Mittwoch). 80% der Mittel sollen in einen Fonds fliessen, durch den wie bisher Milchprodukte verbilligt werden, die in verarbeiteter Form exportiert werden (z.B. Milchpulver in Form von Schokolade oder Butter in Form von Biskuits). 20% sollen laut Mitteilung der BOM in einen anderen Fonds fliessen, mit dem «bei saisonalen Überschüssen Exporte von Produkten mit einem Milchfettanteil ab 25% gestützt» werden.
Cremo stellte sich quer
Wer wollte, dass anfallende Butterüberschüsse letztlich mit Steuergeld im Ausland entsorgt werden können? Der «Schweizer Bauer» weiss: Es waren nicht einfach die grossen Produzentenorganisationen (PO), denen ein Fonds für den Fettexport vielleicht gelegen kommen mag, damit sie in gewissen Monaten nicht ziemlich viel C-Milch zu einem tiefen Preis (unter dem Weltmarktpreis!) ausweisen müssen. Es war auch nicht nur die berechtigte Sorge, dass zu hohe Butterlager den A-Preis ins Rutschen bringen, sondern es war vor allem die Westschweiz, angeführt von der Molkerei Cremo, die klarmachte: Ohne Stützung des Fettexports verhindern wir eine Nachfolgeregelung fürs Schoggigesetz – sei es in der BOM, sei es im Parlament. Dazu muss man wissen: Die Cremo exportiert grosse Mengen Milcheiweiss. Dabei entstehen aber Lager an Milchfett (Butter).
«Zweiklassengesellschaft»
Den Standpunkt der Westschweizer Milchwirtschaft erklärt stellvertretend Thomas Zwald, Generalsekretär der Cremo: «Mit dem von der WTO erzwungenen Ende des bisherigen Schoggigesetzes und der geplanten Einführung einer Milchzulage ist eine neue Ausgangslage entstanden, welche keinen Anspruch auf ein ‹Weiter so im privaten Kleid› verleiht.» Er betont, dass die Westschweizer Verarbeiter und Milchproduzenten von den heutigen Schoggigesetzmitteln fast gar nicht profitierten, und spricht diesbezüglich von einer Zweiklassengesellschaft. «Es ist deshalb nur recht, die Mittel aus der künftigen Milchzulage so zu verwenden, dass die aktuelle Schieflage zumindest ein Stück weit korrigiert wird und alle Milchproduzenten und exportierende Verarbeiter beider Stufen angemessen profitieren können», so Zwald.
Dazu gehöre unter anderem auch eine Ausdehnung der Unterstützung auf exportfähige Produkte mit hohem Fettgehalt. Er streitet nicht ab, dass die Westschweiz Druck gemacht hat, aber will festgehalten haben: «Dieser Druck war sachlich begründet und auch nötig, um das genannte Problem ins Bewusstsein zu rücken und einer gutschweizerischen Kompromisslösung den Weg zu ebnen.»
SMP verteidigen den Beschluss
Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) verbreiteten am Mittwochabend eine Mitteilung zum BOM-Beschluss. Sie bezeichnen diesen als «Kompromiss mit Signalwirkung». Die von der BOM präsentierte Lösung sei das Resultat von langen und sehr intensiven Verhandlungen. Der vorgeschlagene Weg zur Auszahlung einer Milchzulage an die Milchproduzenten durch den Bund sei WTO-konform und habe gute Aussichten, politische Mehrheiten zu finden. Den Beschluss, mit den Geldern auch überschüssige Butter im Ausland zu entsorgen, verteidigen die SMP: «Die Idee, auf der nicht verkästen Milch einen Betrag für die Exportförderung und die Fettregulierung einzuziehen, ist eine private Angelegenheit der Branchenpartner.» Damit werde den unterschiedlichen Interessen bei den Milchproduzentengruppen und in der Verarbeitung Rechnung getragen (vgl. dazu den Artikel links). Bei der Fettregulierung hätten die Produzenten im Entscheidgremium die Mehrheit. «Gleichwertige Alternativen zum vorliegenden Vorschlag gibt es keine», so die SMP. Er bringe gegenseitige Berechenbarkeit in einer wirtschaftlich schwierigen Übergangsphase. Jetzt müssten Verwaltung und Politik das klare Signal der Branche aufnehmen und die gesetzlichen Grundlagen zur Umlagerung der Mittel direkt an die Milchproduzenten schaffen. Die Milchzulage müsse in der Höhe von 4 Rp./kg im Gesetz verankert werden.