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Widerristhöhe unbedingt überprüfen

Bei agate.ch werden Equiden neu in zwei Kategorien eingeteilt: kleiner oder grösser als 148 cm. Die Einteilung hat Einfluss auf die Direktzahlungen. Die Daten sollten deshalb sofort überprüft und wenn nötig angepasst werden. Der erstmals am 23. April veröffentlichte Artikel wurde durch einige Präzisierungen (schwarz und fett markiert) ergänzt.

Anja Tschannen |

 

Bei agate.ch werden Equiden neu in zwei Kategorien eingeteilt: kleiner oder grösser als 148 cm. Die Einteilung hat Einfluss auf die Direktzahlungen. Die Daten sollten deshalb sofort überprüft und wenn nötig angepasst werden. Der erstmals am 23. April veröffentlichte Artikel wurde durch einige Präzisierungen (schwarz und fett markiert) ergänzt.

Bisher musste man beim Internetportal agate.ch bei der obligatorischen Eintragung von Equiden keine Angaben zur Widerristhöhe (Stockmass) machen. Aufgrund von Änderungen diverser Agrarverordnungen mussten die erfassten Equiden nachträglich in die Kategorien «kleiner/gleich 148 cm» oder «grösser als 148 cm» eingeteilt werden.  

Manuell korrigieren

Die Betreiberin der Datenbank hat diese nachträgliche  Einteilung  vor kurzem vorgenommen und sämtliche erfassten Pferde und Ponys aufgrund  der angegebenen Rassenzugehörigkeit in eine dieser zwei Kategorien eingeteilt. 

In einer Information an alle Equideneigentümer wurde darauf hingewiesen, dass diese Einteilung manuell korrigiert werden kann (Infos unter agate.ch).

Wichtig für Landwirte

Für die bäuerlichen Pferdehalter ist die Einteilung der Pferde in unter oder über 148cm von Bedeutung. Ab 2018 werden nämlich die Bestandesdaten von Tieren der Pferdegattung automatisiert von der TVD bezogen und für die Berechnung der Direktzahlungen verwendet.

Ein erwachsenes Pferd mit einem Stockmass über 148cm wird dann als 0,7 Grossvieheinheiten (GVE) angerechnet werden, während ein Pferd kleiner oder gleich 148 cm nur 0,35 GVE zählen wird.

Spannweite rasseabhängig

Ein relativ grosser Unterschied, der sich durchaus auf die Buchhaltung auswirken kann. Viele Pferderassen, wie beispielsweise Camargue-Pferd, Haflinger, Welsh Cob, Mérens, Criollo, Quarter Horse, Kreuzungen, etc. können die Grenze von 148 cm gemäss Rassenstandards sowohl über- als auch unterschreiten.

Speziell für diese Pferde ist eine Kontrolle des auf Agate zugeteilten Stockmasses zu empfehlen, da sie automatisch alle der Kategorie «kleiner oder gleich 148cm» zugeteilt wurden. 

Ab Januar 2018 in Kraft

Die Änderungen der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Ab dann sind also die neuen Grössen- und Alterskategorien der Equiden eingeführt und  relevant für die Berechnung der GVE der auf einem Betrieb gehaltenen Equiden.

Trotzdem sollten Korrekturen bei der Widerristhöhe so schnell wie möglich gemacht werden, spätestens aber vor Januar 2018. 

Pferdetage massgebend

«Es spielt sehr wohl eine Rolle, ob erst 2018 oder jetzt schon korrigiert wird, wenn  Equiden in der falschen Kategorie eingeteilt wurden», betont  Iris Bachmann, Mitarbeiterin der Beratungsstelle Pferd des Schweizer Nationalgestüts von Agroscope.

«Wenn die Landwirte Anfang 2018 ihre Gesuche um Direktzahlungen einreichen, werden die Anzahl Pferdetage im Jahr 2017 als Basis hergezogen, um diese Beiträge zu berechnen», fährt sie fort. 

Angaben sofort bereinigen

Bei dieser Berechnung werden die Pferdetage pro Pferdekategorie (Kategorie abhängig von Widerristhöhe und Alter) mit dem GVE-Faktor der jeweiligen Pferdekategorie multipliziert.  

Das passiert im Januar 2018, und die zu diesem Zeitpunkt eingetragene Grössenkategorie eines Equiden gilt dann für das ganze vergangene Jahr 2017.

Ein Pferdetag eines Equiden unter oder über 148 cm ergibt nicht gleich viele GVE. «Es ist also wichtig, dass man sofort die Daten seiner Pferde auf  der Datenbank agate.ch bereinigt», erklärt Bachmann.

 

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