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Anbindehaltung: Widerstand gegen Verbot

Die Vorstellungen des deutschen Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) für eine Novelle des Tierschutzgesetzes stossen insbesondere im Süden weiter auf scharfe Kritik. In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichnen die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung als «völlig überflüssig».

Dieses Vorhaben sei nicht nachvollziehbar angesichts des vor allem bei den Anbindehaltenden Milchviehbetrieben erdrutschartigen Rückgangs der Betriebszahlen sowie der Bestrebungen des Detailhandels, vermehrt auf Milch aus Anbindehaltung zu verzichten. Zudem wären den Verbänden zufolge nicht nur Milchkuhhaltungen von einem Verbot betroffen, sondern auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe.

Fortführung der Kombihaltung sicherstellen

«Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt», heisst es in der Stellungnahme.

Neben der Pauschalkritik halten die Verbände die im Entwurf vorgesehene fünfjährige Übergangszeit für viel zu kurz, um notwendige betriebliche Anpassungen vorzunehmen. Verwiesen wird auf die Forderung des Baden-Württembergischen Landwirtschaftsministeriums, eine Übergangszeit für die Anbindehaltung von mindestens 15 Jahren festzulegen. Sichergestellt werden müsse eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern.

120 Tagen im Jahr freie Bewegung

Kriterium für Kombibetriebe müsse sein, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei. Darüber hinaus müsse den Landwirten beim Veröden der Hornanlagen weiterhin das etablierte schonende Verfahren mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung sowie Durchführung zu einem optimalen Zeitpunkt ermöglicht werden.

Getragen wird die Stellungnahme vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV), dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), dem Bayerischen Bauernverband (BBV), dem Genossenschaftsverband Bayern, dem Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV), dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg, dem Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft (VBPM) sowie dem Verband der Milcherzeuger Bayern (VMB).

Kommentare (3)

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  • Wakolbinger Josef | 04.03.2024
    Wenn es nicht mehr wissen die Politiker ganz egal welche Partei zum schämen sowas schaut euch wo anders zu damit ihr was in Bewegung bringt traurig sowas wenn ihr nicht wisst was euch noch einfällt dan soll einer mal landwirtschaft machen weder groß oder klein alles abwürgen das ist die Politiker zum schämen sowas schaut euch woanders zu wen ihr nicht mehr wisst was ihr betreibt alle Geschäfte gehören für euch wahnsinnigen sofort zugespert das ihr auch. Mal wisst was landwirtschaft bedeutet ihr wahnsinnigen
  • Chris | 04.03.2024
    Erstens gibt es keine Anbindepflicht
  • Karin Kostov | 02.03.2024
    Beibehaltung der Anbindepflicht hin oder her. Es wird ja am Ende wenig getan für das Wohlergehen der Kühe. Oder es wird über Jahre eine Änderung verschoben. Laßt doch die Kühe mit ihren Kälbern einfach auf den Weiden grasen. Natürlich fressen, kein Getreide und Soja aus fernen Ländern. Dann sind sie gesund und zufrieden. Wir brauchen keine Mastbetriebe mit vielen technischem Schnickschack und diversen Medikamenten für die Tiere, denn dann kommt durch das Fleisch alles in unserem Körper zurück.
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