Bei der Fleischkontrolle im Schlachthof kommt es oft zu Teilkonfiskaten. Nicht immer ist klar, wieso. Wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie oft Abzüge bei Ihren Schlachttieren? Oder sind Sie davon nicht betroffen? Abstimmen und mitdiskutieren
Die Abzüge auf den Schlachtabrechnungen geben zu reden. Immer wieder. So auch bei Balz Koller, der bis vor kurzem im Kanton Luzern einen Mutterkuhhaltungsbetrieb führte. Vor ein paar Wochen wurden vom Betrieb eine Mutterkuh und deren Kalb im Schlachthof Oensingen SO gemetzget.
Wiederholt Leberabzüge
Auf dem Waagschein war bei der Kuh nebst dem Schlachtgewicht der Befund «Leber» vermerkt. Er habe in der Vergangenheit wiederholt solche Leberabzüge bei seinen Schlachttieren zur Kenntnis genommen, so Koller. Und zwar unabhängig vom Alter und auch nach gezielten Entwurmungsaktionen der Tiere.
«Mir ist es ein Anliegen, dass die Landwirte darüber informiert werden, wie diese Beurteilungen bei den Abzügen im Detail erfolgen», sagt der Landwirt gegenüber dem «Schweizer Bauer». Um der Sache auf den Grund zu gehen, liess Koller vor dem Schlachttermin eine Kotprobe der Mutterkuh auf Leberegel untersuchen. Das Ergebnis war negativ. Also hatte die Kuh keine Leberegel, obwohl eine negative Kotprobe einen Befall auch nicht unbedingt ausschliesst.
Der grosse Leberegel
Bei einem Befall mit Leberegeln zeigen sich erste Symptome bei Rindern und Kühen meist im Spätsommer. Insbesondere dann, wenn die Rinder und Kühe auf Weiden mit sumpfigen Stellen grasten. Denn dort leben die Zwergschlammschnecken, die der Grosse Leberegel als Zwischenwirt für seine Entwicklung benötigt. Leberegelbefall kann im Schlachthof festgestellt werden. Der wirtschaftliche Schaden durch den Parasiten, bedingt durch eine reduzierte Milch-, Mast- und Fruchtbarkeitsleistung, ist gross. Bei lebenden Tieren können Kot und Milch untersucht werden. Eine negative Kotprobe schliesst einen Befall aber nicht unbedingt aus. sum/bki
Problem muss bereinigt werden
Für mehr Transparenz wandte sich Koller anschliessend an alle beteiligten Akteure, so auch an den kantonalen Veterinärdienst. Dieser erklärte ihm, dass in Oensingen beim Leber-Konfiskat zwischen den Kategorien «Kleiner Leberegel», «Grosser Leberegel» und «Leber» unterschieden werde. Die Absicht dahinter sei, die Bauern zu informieren, falls sie in ihren Beständen ein Problem mit dem Grossen Leberegel hätten. Der Befund «Leber» erscheine dann auf dem Waagschein, wenn ein sonstiges Leberproblem vorliege, wie ein Abszess oder eine Entzündung.
Das Problem für das Leberkonfiskat bei Kollers Kuh waren folglich keine Parasiten. Was sonst, kann aber nicht mehr vollständig eruiert werden, denn besagte Leber ist längst verbrannt. Das Fazit von Koller: «Ein Thema, das immer wieder zu Unklarheiten und zu Diskussionen führt, muss bereinigt werden. Es geht beim einzelnen Bauer nicht um grosse Beträge. Deshalb reklamiert auch kaum jemand. Das Wissen aber, dass es bei einem grossen Schlachthof um Tausende von Franken geht, führt zu Misstrauen.»
Proviande
Jeder Eigentümer eines Schlachttierkörpers kann beim zuständigen Veterinärdienst Einsprache erheben gegen den Entscheid der Fleischkontrolle. Das Problem dabei ist, dass in einem grossen Betrieb und bei zig hundert Schlachtungen pro Tag die konfiszierten Organe nicht aufbewahrt, sondern entsorgt werden. Eine andere Möglichkeit ist deshalb, bereits vor der Schlachtung beim Schlachthof anzukündigen, dass man allfällige Konfiskate vor der Entsorgung anschauen möchte.
Bei 20% der Rinder
Der häufigste Grund für Konfiskate im Schlachthof ist die Parasitenleber. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kam das letztes Jahr schweizweit bei rund 20% der Rinder vor. Selten darf auch ein ganzer Tierkörper nicht als Lebensmittel verwendet werden. Laut einer Datenbank des Bundes betraf das 2020 aber nur 0,3% der schweizweit geschlachteten Rindviecher.
Bei den Konfiskatabzügen handelt es sich um privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Metzgereien und den Viehbesitzern, und die offizielle Auskunftsbereitschaft ist nicht überall gleich gross. Bei der Micarna betrage der Leberabzug bei einer Kuh 5 Franken und bei einem Kalb 80 Franken, heisst es auf Anfrage bei der Migros-Tochter.
Ein wenig Verständnis habe ich, dass nicht alle "schlechten" Lebern 1:1 als Beweis gelagert werden können.
In einer digitalen Welt ist es ein kleines am Schlachtband wo der Befund "Abzug" oder Konfiskat nach wie vor ein Mensch trifft, dies fotografisch oder noch besser in einem 5 Sekunden Kurzfilm festzuhalten, inkl. Nr.
Bilder sagen bekanntlich mehr als tausend Worte!