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Wiedergutmachungsinitiative: Keine Abstimmung

Die Wiedergutmachungsinitiative kommt definitiv nicht vors Volk. Die Referendumsfrist zum Gegenvorschlag ist am 26. Januar ungenutzt abgelaufen. Der Rückzug ist damit wirksam geworden.

sda |

 

 

Die Wiedergutmachungsinitiative kommt definitiv nicht vors Volk. Die Referendumsfrist zum Gegenvorschlag ist am 26. Januar ungenutzt abgelaufen. Der Rückzug ist damit wirksam geworden.

Das teilte die Bundeskanzlei am Dienstag mit. Die Initianten hatten das Volksbegehren letzten Oktober unter der Bedingung zurückgezogen, dass das Gesetz nicht mit dem Referendum bekämpft wird.

Dieses sieht vor, dass der Bund an rund 12'000 bis 15'000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen einen Solidaritätsbeitrag zahlt. Insgesamt stehen 300 Millionen Franken zur Verfügung. Die Zwangsmassnahmen sollen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Die Kantone müssen für die Opfer Anlauf- und Beratungsstellen einrichten.

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