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«Wiesenjournal & Co. sind Ärgernisse»

Für den Bauernverband zielt die vom Bundesrat geplante Vereinfachung des administrativen Aufwandes in die falsche Richtung. Er fordert deshalb Massnahmen, die den Alltag der Landwirte wirklich erleichtern.

Raphael Bühlmann |

 

 

Für den Bauernverband zielt die vom Bundesrat geplante Vereinfachung des administrativen Aufwandes in die falsche Richtung. Er fordert deshalb Massnahmen, die den Alltag der Landwirte wirklich erleichtern.

Die Anhörung zum «Verordnungspaket Herbst 2015» ging vor Kurzem zu Ende. Verbände und relevante Organisationen äusserten sich zu den vorgeschlagenen Anpassungen. So auch der Schweizer Bauernverband (SBV).

"Zielen in die falsche Richtung"

Dieser begrüsst unter anderem die vorgesehenen Vereinfachungen im Bereich des administrativen Aufwandes. Jedoch zielen die Massnahmen für den SBV in die falsche Richtung. Laut Mitteilung des Bauernverbandes reduzieren die Vorschläge des Bundesrats nämlich hauptsächlich den Aufwand für die Behörden und nicht jenen der Bauernfamilien. «Momentan handelt es sich bei den vorgeschlagenen Vereinfachungen eher um eine Alibiübung als um den tatsächlichen Willen, den administrativen Aufwand für die Bauernfamilien zu reduzieren», schreibt der SBV in seiner Stellungnahme.

So fordert der SBV kurzfristig wirksame Massnahmen, die auf den 1. Januar 2016 umgesetzt werden, sowie längerfristige Massnahmen, die im Projekt «Administrative Vereinfachung» weiterverfolgt werden.

Absurde Situationen

Um die Bauern wirklich von den administrativen Umtrieben zu entlasten, schlägt der SBV in seiner Stellungnahme konkrete Massnahmen vor. So könnte aus Sicht des SBV die Pflicht zur Führung des Auslaufjournals, als Kontrolle für die Raus-Beiträge, gestrichen werden. «Die Kontrolle dadurch sicherstellen zu wollen, dass die Landwirte selber Kreuzchen setzen müssen, ist ein Ärgernis», begründet Christine Badertscher vom SBV die Forderung.

So sei es zu Beanstandungen gekommen, wo die Kühe zwar den vorgeschriebenen Auslauf erhalten hätten, es aber versäumt worden sei, dies richtig zu dokumentieren. «Dies hat zu sehr absurden Situationen geführt», so Badertscher weiter. Es sei aber klar, dass es eine andere Art der Kontrolle brauche.

Des Weiteren schlägt der SBV ebenfalls vor, dass Wiesenjournale, Feldkalender und der Bewirtschaftungsplan für die Sömmerungsgebiete gestrichen werden. Zudem will der SBV, dass Aufzeichnungen, die die relevanten Betriebsabläufe nachvollziehbar darstellen, nur noch vier anstatt wie bisher sechs Jahre aufbewahrt werden müssen.

Keine TVD bei Hühnern

Mit dem Argument der administrativen Vereinfachung schlägt der SBV weiter Massnahmen vor. So fordert er für die Biodiversitätsförderflächen (BFF) die Abschaffung der festgelegten frühesten Schnitttermine. Anstelle derer sollen die Kantone nach Absprache mit den Fachstellen für Naturschutz Empfehlungen für den optimalen Schnittzeitpunkt abgeben.

Ebenfalls verzichtet werden soll auf die Errichtung einer Geflügel-TVD bei den Legehennen. «Ein neues zusätzliches System im Legehennensektor ist im Zeichen der von den Bundesbehörden immer wieder angekündigten administrativen Entlastung der Landwirtschaft zu verhindern statt neu zu schaffen», schreibt der SBV als Begründung.

Noch drei anstatt vier Ackerkulturen

Weiter im Sinne einer administrativen Vereinfachung will der SBV, dass eine ordentliche Fruchtfolge nur noch drei anstatt vier Ackerkulturen aufweisen muss und dass der Saatzeitpunkt für die bodendeckenden Winterkulturen aufgehoben wird.

Ausserdem fordert der Bauernverband die Aufhebung der Mindestliefermenge bei den Zuckerrüben. Bisher gilt die Festlegung einer bestimmten Liefermenge zwischen dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin und den Zuckerfabriken durch einen schriftlichen Vertrag als Voraussetzung für den Beitrag.

 

SBV-Grundsätze

Für den Schweizer Bauernverband müssen die Vorschriften auf Stufe Verordnungen drastisch vereinfacht werden. Folgende Grundsätze seien dabei zu befolgen:

  • Die Vorschriften sind auf jene Punkte zu begrenzen, welche effektiv und objektiv kontrolliert werden können.
  • Die Vorschriften sollen sich auf jene Fälle konzentrieren, welche effektive und gravierende Auswirkungen auf das Tierwohl und die Umwelt haben können.
  • Die Kontrollen sollen sich auf die Resultate und nicht auf Prozesse konzentrieren.
  • Viele Praktiken sind Bestandteile der guten landwirtschaftlichen Praxis und müssen folglich nicht detailliert geregelt werden. rab

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