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Wildunfälle: Bald wird es gefährlich

Mit der Zeitumstellung am 31. März erhöht sich die Gefahr von Wildunfällen auf der Strasse. In der Nähe von Wäldern und Feldern ist besondere Vorsicht geboten.

In der Nacht vom 30. auf den 31. März wird die Zeit vorgestellt, von 02.00 Uhr auf 03.00 Uhr. Das heisst, am Morgen ist es wieder dunkler. Die Stosszeiten des Berufsverkehrs fallen somit erneut in die Dämmerung.

Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere sind nicht darauf vorbereitet, dass sich unsere Arbeitszeiten plötzlich um eine Stunde verschieben, heisst es in einer Mitteilung der Susy-Utzinger-Stiftung für Tierschutz. In der aktuellen Jahreszeit werde das Wild zudem durch frisches Gras und Streusalzreste an die Strassenränder gelockt.

«Seien Sie deshalb in der Nähe von Wäldern und Feldern äusserst achtsam und drosseln Sie die Geschwindigkeit», rät Susy Utzinger, Geschäftsführerin der Stiftung. «Tauchen Tiere am Strassenrand auf: Stark abbremsen und das Fernlicht ausschalten. Und denken Sie daran: Wenn ein Tier die Strasse überquert, folgen meist noch weitere.»

Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?

Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist der Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden.

Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines Verstosses gegen das SVG sondern allenfalls auch noch wegen einer Tierquälerei strafbar. Ausserdem ist zu beachten, dass Motorfahrzeugversicherungen den bei einem Tierunfall entstandenen Schaden nur übernehmen, wenn dieser korrekt gemeldet wurde.

Eine von der Polizei oder vom Wildhüter unterzeichnete Kollisionsbestätigung ist nämlich hierfür erforderlich. Mit anderen Worten: Wer nach einer Kollision mit einem Wildtier einfach weiterfährt, kann nicht erwarten, dass die Motofahrzeugversicherung den Schaden am Fahrzeug übernimmt. Hat man einen Unfall mit einem Wildtier korrekt gemeldet, so drohen in der Regel keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen. Die Frage, ob für ein angefahrenes Wildtier Schadenersatz bezahlt werden muss, muss von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet werden. Stiftung für das Tier im Recht

Darf ich ein totes oder verletztes Wildtier nach einem Unfall einfach mitnehmen?

Nein. Wildtiere dürfen nicht ohne Weiteres privat gehalten werden, auch dann nicht, wenn man sie pflegen möchte. Mehr dazu finden Sie hier.    Stiftung für das Tier im Recht

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