Für die vom Parlament verabschiedete Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen und für weitere zehn in der Sommersession beschlossene Vorlagen läuft die Referendumsfrist. Gegnerinnen und Gegner haben bis zum 5. Oktober Zeit, 50’000 Unterschriften zu sammeln.
Das Datum wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht. Noch wurde gegen keine der Vorlagen offiziell ein Referendum angekündigt, auch nicht gegen den «Windexpress». Im Parlament zeigte sich die SVP jedoch unzufrieden mit der Vorlage.
Ebenso gilt die Frist für eine Änderung des Sexualstrafrechts, mit der eine neue Definition des Tatbestandes der Vergewaltigung verankert wird, und für Änderungen im Tabaksteuergesetz, wonach Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten künftig beim Kauf der Produkte wie vor 2012 eine Tabaksteuer entrichten müssen.
Die vom Parlament ebenfalls Mitte Juni verlängerte Regelung zum zinslosen Anlegen der Stiftung Auffangeinrichtung der zweiten Säule ist bereits in Kraft – das heisst, dass ein allfälliges Referendum erst bei einem Nein an der Urne seine Wirkung enthalten würde.