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Windkraft: Gemeinden fürchten um Mitspracherecht

sda |

 

Die geplanten beschleunigten Bewilligungsverfahren bei Windkraftprojekten stossen bei den Gemeinden auf einige Skepsis. Viele Umweltverbände dagegen wollen die neuen Regeln schlucken – pochen aber darauf, dass diese nur in einer Übergangsphase zur Anwendung kommen.

 

Um die drohende Energielücke zu schliessen, sollen neben der Wasser- und Solarenergie auch Windparks rasch ausgebaut werden. Die zuständige Nationalratskommission setzt auf «beschleunigte Bewilligungsverfahren», ohne verfassungsmässige Grundsätze zu ritzen, wie sie selber schreibt.

 

Verschiedene Umweltverbände kommentierten die Windenergie-Offensive am Dienstag verhalten positiv. Pro Natura, die Schweizerische Energie-Stiftung (SES), Bird Life Schweiz, Greenpeace Schweiz und WWF Schweiz begrüssten grundsätzlich eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, hiess es in einer gemeinsamen Mitteilung. Auch die Windenergie müsse ihren Beitrag zum Netto-Null-Ziel leisten.

 

Konfliktpotenzial vermeiden 

 

Zentral sei dabei eine frühzeitige Erhebung der Naturwerte an den vorgesehenen Windparkstandorten, um Konfliktpotenziale mit Biodiversität und Landschaft zu vermeiden. Eine gewisse Abklärung dieser Naturwerte finde auf Ebene Nutzungsplanung bereits statt. Insofern sei ein abgekürztes Bewilligungsverfahren für diese Anlagen akzeptabel.

 

Das Gesetz muss laut den Umweltverbänden jedoch als Ausnahmeregelung betrachtet werden. Seine Anwendung müsse auf jene zehn Windparks beschränkt bleiben, welche über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügten oder demnächst über eine solche verfügen würden.

 

Gemeinden befürchten Autonomieverlust

 

Auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst den Ausbau der erneuerbaren Energien, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Allerdings dürfe dieser Ausbau nicht auf Kosten der Gemeindeautonomie und weiterer verfassungsrechtlicher Grundsätze geschehen, liess sich Verbandsdirektor Christoph Niederberger zitieren.

 

Der Einbezug der Standortgemeinden bei der Baubewilligung für ein Windparkprojekt sei für den SGV eine unerlässliche Voraussetzung. Entsprechend kritisch werde sich der Verband in den politischen Prozess einbringen.

 

Die Vorlage soll in der Frühjahrssession 2023 vom Parlament behandelt werden. Zuvor kann der Bundesrat Stellung beziehen.

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