Die Anwohner eines geplanten Windparks bei Lausanne wehren sich gegen das Projekt. Sie reichten am Donnerstag beim Bundesgericht Rekurs gegen einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts ein.
Dieses hatte Anfang Oktober zwei Rekurse gegen das Projekt EolJorat Sud abgewiesen, das insgesamt acht Windturbinen im Weiler Chalet-à-Gobet oberhalb von Lausanne umfasst.
Die 13 Beschwerdeführer werden von der Organisation EoleResponsable unterstützt und sind der Auffassung, das Kantonsgericht habe die Interessenabwägung willkürlich vorgenommen, wie EoleResponsable am Freitag mitteilte.
Laut dem am 1. Oktober veröffentlichten Urteil des Kantonsgerichts ist das nationale Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien gemäss der Energiestrategie 2050 des Bundes höher zu gewichten als die Bedenken der Gegner. Diese hatten bemängelt, dass die bis zu 210 Meter hohen Windturbinen die bewaldete Landschaft des Jorat empfindlich stören könnten.
Nachdem der Windpark «EolJorat secteur Sud» Ende September grünes Licht erhalten hatte, sprach sich das waadtländische Kantonsgericht am Freitag auch für den Windpark «Sur Grati» auf den Kreten des Waadtländer Jura aus. Dieser Windpark wird Strom für etwa 11'000 Haushalte in den Gemeinden Premier, Vaulion und Vallorbe liefern.