Gegen das Gesuch um aufschiebende Wirkung hat keine der Parteien Einwände erhoben, wie das Bundesgericht in einer am Freitag publizierten Verfügung schreibt. Die Eingabe wurde von BirdLife Schweiz, vom WWF Schweiz und seiner Walliser Sektion, von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und von Helvetia Nostra eingereicht.
Unter diesen Umständen wird das Projekt ausgesetzt, bis die Beschwerde der Verbände gegen den Gestaltungsplan «Parc éolien de la combe de Barasson» vom Bundesgericht in der Sache entschieden ist. Der Walliser Staatsrat hatte den Plan im November 2023 gutgeheissen und damit die Einsprachen abgewiesen.
Seltene Vogelarten
Der Windpark ist auf über 2’000 Metern Höhe in der Nähe des Grossen Sankt Bernhard geplant und sieht sieben Windkraftanlagen mit einer maximalen Höhe von 122 Metern (180 Meter mit Rotorblättern) vor. Die prognostizierte Leistung liegt bei 20,16 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr, was dem Verbrauch von 4500 Haushalten entspricht. Damit liegt die Produktion knapp über dem Schwellenwert von 20 GWh, um den Status eines Projekts von «nationalem Interesse» zu beanspruchen.
Die Gegner sind der Meinung, dass die Windräder seltene Vogelarten wie den Steinadler, das Alpenschneehuhn, die Alpenkrähe und den Bartgeier bedrohen. Ein Bartgeierpaar nistet 4 Kilometer vom Park entfernt auf italienischem Gebiet.