Allein die Möglichkeit, dass Autos direkt - am Generalimporteur vorbei - in die Schweiz importiert werden können, zwingt die Markenhändler zu tieferen Preisen. Da jedoch der Marktanteil der Direktimporte sinkt, fürchtet der freie Autohandel, die Schweiz könne erneut zur Hochpreisinsel werden.
Im Jahr 2015 wurden gerade einmal 7,4 Prozent der in der Schweiz neu zugelassenen Personenwagen direkt importiert. Oder anders herum: Über 92 Prozent aller Neuzulassungen in der Schweiz wurden bei Generalimporteuren gekauft. Damit haben diese die Möglichkeit, ihre Preise weitgehend frei zu gestalten.
Sinkende Direktimporte
«Der Anteil der Parallelimporte müsste bei 10 Prozent liegen, damit er disziplinierend auf die Preisgestaltung der Generalimporteure wirkt», sagt Roger Kunz, Präsident des Verbands freier Autohandel Schweiz (VFAS) gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
2011 habe der Marktanteil der Direktimporte noch bei diesen günstigen 10 Prozent gelegen und sei seither um rund 30 Prozent gesunken. «Wenn nur noch rund 5 Prozent parallel importiert werden, dann wirken Direktimporte nicht mehr disziplinierend», so Kunz.
CO2-Gesetzgebung als Grund
Den Grund für diese Tendenz sinkender Direktimporte macht Kunz bei der Ausgestaltung der CO2-Gesetzgebung aus. Das Gesetz und eine entsprechende Verordnung traten im Sommer 2012 in Kraft. Das Gesetz besagt, dass Autos sanktioniert werden, die mehr als 130 Gramm CO2 ausstossen. Jedes Gramm mehr wird mit 142,5 Franken bestraft. Hinzu kommt, dass jeder Personenwagen, der in der EU bereits zugelassen war, und sei es nur für einen Tag, beim Import in die Schweiz nochmals mit eben jenem Satz besteuert wird.
Diese Doppelbesteuerung betrifft Generalimporteure nicht, weil sie grundsätzlich Wagen importieren, die noch nie zugelassen waren. Kleine Direktimporteure oder Privatpersonen, die parallel importieren wollen, sind hingegen von der Doppelbesteuerung betroffen, da in der Praxis diese Autos in der EU aus vertriebsrechtlichen Gründen immer schon zugelassen wurden.
Doppelbesteuerung soll künftig weniger Autos treffen
Die Schweiz hat das CO2-Gesetz so ausgestaltet, dass die Doppelbesteuerung für alle Importwagen gilt, die zwischen einem Tag und 6 Monaten zugelassen waren. Der VFAS verlangt nun «zu Gunsten fairer Konsumentenpreise», dass der Bundesrat diese sechsmonatige Frist reduziert. Politisch wäre dies innerhalb kürzester Zeit möglich, weil die entsprechende Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen eine Reduktion der Frist explizit vorsieht.
«Das Problem der Wettbewerbsverzerrungen wäre zwar erst aus der Welt geschafft, wenn diese Frist ganz abgeschafft würde», sagt Kunz. Aber einer Abschaffung müsste der Bundesrat zustimmen. Als realistischer erachtet Kunz deshalb eine Verkürzung der Frist. Dies wäre lediglich über eine Anpassung der Verordnung möglich, die in der Kompetenz allein des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) liegt. «Wenn beispielsweise die Frist auf einen Monat verkürzt würde, wäre nur noch ein Fünftel der direkt importierten Autos von der Doppelbesteuerung betroffen», sagt Kunz.
Generalimporteure haben Preise gesenkt
Über sinkende Autopreise konnten sich die schweizerischen Konsumenten schon 2015 freuen. Nachdem im vergangenen Januar die Schweizerische Nationalbank (SNB) der Euromindestkurs im Vergleich zum Franken aufgegeben hatte, haben die Generalimporteure ihre Preise gesenkt.
«Die offiziellen Markenhändler haben nach dem Schritt der SNB schnell reagiert und die Währungsvorteile an ihre Kunden weitergegeben», heisst es bei deren Verband Auto-Schweiz. Kunz vom Verband der freien Autohändler erkennt diese schnelle Reaktion zwar an, «aber die Preise wurden nicht im vollen Umfang der Währungsvorteile gesenkt», sagt er.