Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat die EU-Kommission aufgefordert, im Bereich des Lebensmittelhandels den Grundsatz der Selbstregulierung aufzugeben und einen verbindlichen Rechtstext vorzulegen, um die Situation in der Lebensmittelkette zu verbessern und einen unverfälschten Wettbewerb zu fördern.
Eine Handvoll grosser Detailhandelsunternehmen beherrsche überall den Großteil des Marktes, schreiben die Vertreter der Zivilgesellschaft in einer Entschliessung. Die oligopolistischen Unternehmen hätten eine enorme Verhandlungsmacht gegenüber den Lieferanten, denen sie Handelsbedingungen auferlegen könnten, die alles andere als ausgewogen seien.
Die Vielzahl von missbräuchlichen und wettbewerbsschädlichen Praktiken lege nahe, dass es keine Vertragsfreiheit zwischen den Handelspartnern gebe. Der EWSA verwies auf die bisherigen Versuche, durch Selbstregulierung und Verhaltenskodizes die Handelsbeziehungen im Lebensmittelbereich in ein neues Gleichgewicht zu bringen. Dies sei gescheitert.
Als besonders besorgniserregend bezeichnet der EWSA die Übermacht der grossen Einzelhandelsunternehmen in postkommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas. Hier liege der Detailhandel zwischenzeitlich fast ausschliesslich in den Händen
ausländischer Unternehmen, die wiederum privilegierte Beziehungen zu den Lieferanten aus ihren Herkunftsländern hätten.
Verschärft werde dies noch dadurch, dass viele Lieferanten den Ansprüchen des grossen Detailhandels nicht gerecht würden. Im Ergebnis trage dies zum anhaltenden Niedergang des gesamten Agrar- und Lebensmittelsektors in mehreren Ländern bei, was dort bereits zur „nationalen Frage“ erhoben werde.
In der Plenarsitzung des EWSA wurde zudem auf eine gross angelegte Untersuchung des Bundeskartellamts verwiesen. Darin geht es um die Frage, ob der Wettbewerb zwischen Lebensmittelhändlern und Herstellern in Deutschland mit fairen Mitteln geführt wird. Es gebe regelmässige Beschwerden über verschiedene Praktiken des Handels.