Roland Norer ist Professor für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums der Universität Luzern. In seinem neuen Buch «Wolfsmanagement im Alpenraum» schlägt er die Schaffung von Weideschutzzonen vor, um den Herdenschutz zu optimieren und also die Schafe besser zu schützen, schreibt die «Luzerner Zeitung».
Der Wolf muss gemanagt werden – so wie das Wild – lautet eine Kernaussage seines Buches. Dabei spricht sich Norer für eine Kombination aus Bejagung und Herdenschutz aus. Mit dem Errichten von Weideschutzzonen nach dem Vorbild Schwedens, sollen Zonen geschaffen werden, die vom Wolf gemieden werden. Administrativ möglich machen könnte die Realisierung solcher Zonen ein Anhang in der Jagdverordnung, so der Rechtsexperte
Proaktives Wolfsmanagement
Der Wolf hat keine natürlichen Feinde und muss bejagt werden, damit er scheu bleibt und sich von Mensch und Nutztier fernhält, sagt der Experte für Natur- und Jagdrecht. Gegen Wölfe, die unauffällig leben und sich von Wild ernähren, habe niemand etwas. Im Gegenteil, sie seien sie gar eine Bereicherung.
Wenn sich ein Rudel jedoch problematisch verhält, also in den Lebensraum des Menschen vordringt, gilt es ein proaktives Wolfsmanagement zu betreiben, so Norer. Hierzu brauche es eine Bejagung und einen Herdenschutz.
Weideschutzzonen einrichten
In Gebieten, wo der Herdenschutz schwierig umzusetzen ist, sollen Weideschutzzonen eingerichtet werden. Es handelt sich dabei um Zonen, die vom Wolf gemieden werden. Norer nennt hier Schweden als Beispiel, wo der Wolf in Rentiergebieten bejagt wird. Dieses Konzept könnte man auf die Schweizer Alpwirtschaft übertragen.
In diesen «wolfsfreien» Zonen die Prädatoren abzuschiessen, wäre rechtswidrig. Möglich wäre es aber, mit Vergrämungsmassnahmen wie Feuerwerk oder Gummischrot, Rudelbildungen zu verhindern, so der Rechtsprofessor. Die Möglichkeit präventiver Abschüsse, wie dies in den Wintermonaten der Fall gewesen ist, sollte aber geprüft werden.
Anhang zur Jagdverordnung
Weideschutzzone kämen dabei in jenen Gebieten zum Tragen, wo der Herdenschutz aus technischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Solche Zonen sollten auch in jenen Gebieten realisierbar sein, wo sich eine Aufgabe der Alpwirtschaft nachteilig auf die Biodiversität oder den Schutz vor Naturgefahren auswirken würde.
Es ginge um Alpen, auf denen im Nebenerwerb Schafe gehalten werden. Solche Alpen würden nach einem Wolfsangriff meist sofort aufgegeben, weil es sich schon ohne Herdenschutz kaum lohnt, erklärt der Rechtsprofessor. Eine Ausscheidung solcher Weideschutzzonen wäre dabei über einen Anhang in der Jagdverordnung vermutlich umsetzbar, erklärt Norer der «Luzerner Zeitung».