Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat entschieden, dass eine im Kanton Bern lebende Wölfin abgeschossen werden soll. Der Berner Bauernverband (BEBV) zeigt sich über den Entscheid erfreut.
Wölfin F78 durchstreift seit Oktober das Gantrisch-Gebiet. Das Raubtier hat während dieser Zeit 36 Nutztiere gerissen.
Gestützt auf die eidgenössische Jagdverordnung (JSV) und das Konzept Wolf Schweiz verfügt das Jagdinspektorat des Kantons Bern den Abschuss von F78. Grund für diesen Entscheid ist der «erhebliche Schaden an Nutztieren», den die Wölfin verursacht hat. Ein solcher Schaden ist unter anderem dann gegeben, wenn im Streifgebiet eines Wolfs «mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden.
Situation der Betroffen ernst genommen
Erleichtert zeigt sich der Berner Bauernverband. «Wir unterstützen den Entscheid zur Abschussfreigabe der problematischen Wölfin und begrüsst, dass die anwendbaren rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden und jetzt entsprechend gehandelt wird», heisst es in einer Mitteilung von Freitag.
Der Entscheid zeige, dass man die problematische Situation und die Betroffenen ernst nehme. Für den Verband ist aber klar, dass weiterhin ein aktiver Herdenschutz vonnöten ist. «Dies weil der Wolf möglicherweise inzwischen gelernt hat, die Herdenschutzmassnahmen zu überwinden», schreibt der Bauernverband.
BEBV forderte bereits im Dezember Massnahmen
Der BEBV forderte den Kanton bereits im Dezember auf, Massnahmen wegen der Wölfin zu ergreifen. «Wir fordern den Kanton Bern dringend dazu auf, weitere Massnahmen zum Schutz der Nutztiere vor dem Wolf zu ergreifen und nicht abzuwarten, bis die Anzahl von 35 getöteten Schafen erreicht ist», teilte der BEBV mit.
Gegen Grossraubtiere, die ein unnatürliches Verhalten zeigten, solle künftig «schneller und effizienter» vorgegangen werden. BEBV-Präsident Hans Jörg Rüegsegger schlug vor, die «Problemwölfin» einzufangen und in einem anderen Gebiet auszusetzen.
Herdenschutz verbessern
Wie das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur am Freitag mitteilte, dürfen einzig Wildhüter die Wölfin abschiessen. Mit dem Abschuss sollen weitere Schäden am Nutztierbestand verhindert werden
Der Abschussperimeter umfasst die Gemeinden in der Region Gantrisch, im Stocken- und Gürbetal, auf dem Längenberg und die Gemeinde Köniz. Noch haben das Bundesamt für Umwelt und bestimmte Organisationen ein Beschwerderecht.
Die Gemeinden im Gürbetal und im Gantrischgebiet gelten künftig als Gemeinden mit Wolfspräsenz. In solchen Gemeinden mit Wolfspräsenz werden gerissene Nutztiere nur dann einem Abschusskontingent zugerechnet, wenn sie wolfssicher eingezäunt waren. «Klar ist, dass nun der Herdenschutz deutlich und nachhaltig besser werden muss», macht der bernische Jagdinspektor Niklaus Blatter deutlich.
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