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Wolf: Bauernverband begrüsst Abschussfreigabe

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Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat entschieden, dass eine im Kanton Bern lebende Wölfin abgeschossen werden soll. Der Berner Bauernverband (BEBV) zeigt sich über den Entscheid erfreut.

 

Wölfin F78 durchstreift seit Oktober das Gantrisch-Gebiet. Das Raubtier hat während dieser Zeit 36 Nutztiere gerissen.

 

Gestützt auf die eidgenössische Jagdverordnung (JSV) und das Konzept Wolf Schweiz verfügt das Jagdinspektorat des Kantons Bern den Abschuss von F78. Grund für diesen Entscheid ist der «erhebliche Schaden an Nutztieren», den die Wölfin verursacht hat. Ein solcher Schaden ist unter anderem dann gegeben, wenn im Streifgebiet eines Wolfs «mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden.

 

Situation der Betroffen ernst genommen

 

Erleichtert zeigt sich der Berner Bauernverband. «Wir unterstützen den Entscheid zur Abschussfreigabe der problematischen Wölfin und begrüsst, dass die anwendbaren rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden und jetzt entsprechend gehandelt wird», heisst es in einer Mitteilung von Freitag.

 

Der Entscheid zeige, dass man die problematische Situation und die Betroffenen ernst nehme. Für den Verband ist aber klar, dass weiterhin ein aktiver Herdenschutz vonnöten ist. «Dies weil der Wolf möglicherweise inzwischen gelernt hat, die Herdenschutzmassnahmen zu überwinden», schreibt der Bauernverband.

 

BEBV forderte bereits im Dezember Massnahmen

 

Der BEBV forderte den Kanton bereits im Dezember auf, Massnahmen wegen der Wölfin zu ergreifen. «Wir fordern den Kanton Bern dringend dazu auf, weitere Massnahmen zum Schutz der Nutztiere vor dem Wolf zu ergreifen und nicht abzuwarten, bis die Anzahl von 35 getöteten Schafen erreicht ist», teilte der BEBV mit.

 

Gegen Grossraubtiere, die ein unnatürliches Verhalten zeigten, solle künftig «schneller und effizienter» vorgegangen werden. BEBV-Präsident Hans Jörg Rüegsegger schlug vor, die «Problemwölfin» einzufangen und in einem anderen Gebiet auszusetzen. 

 

Herdenschutz verbessern

 

Wie das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur am Freitag mitteilte, dürfen einzig Wildhüter die Wölfin abschiessen. Mit dem Abschuss sollen weitere Schäden am Nutztierbestand verhindert werden

 

Der Abschussperimeter umfasst die Gemeinden in der Region Gantrisch, im Stocken- und Gürbetal, auf dem Längenberg und die Gemeinde Köniz. Noch haben das Bundesamt für Umwelt und bestimmte Organisationen ein Beschwerderecht.

 

Die Gemeinden im Gürbetal und im Gantrischgebiet gelten künftig als Gemeinden mit Wolfspräsenz. In solchen Gemeinden mit Wolfspräsenz werden gerissene Nutztiere nur dann einem Abschusskontingent zugerechnet, wenn sie wolfssicher eingezäunt waren. «Klar ist, dass nun der Herdenschutz deutlich und nachhaltig besser werden muss», macht der bernische Jagdinspektor Niklaus Blatter deutlich.

Kommentare (7)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • böser Bauer | 01.03.2021
    Gsunder menschenverstand sagt: weg mit dem Zügs! Und wers schützen will soll Hagen und Grassuppe statt Gigot (fr)essen. Die Absolut-Tierschützer-Moralapostel sind doch s schlimmsti, weil die jo denn sich au no besser fühlet, wenn sie so nen Saich verzellet und uff ihri Positionen beharret.
  • Schafzüchter | 21.02.2021
    Eigentlich sind es viel mehr Risse,aber um einen Abschuss zu verhindern,wurden sie Luchsen ( z.B. ein Luchs soll 5 Schafe auf einmal gerissen haben) und wildernden Hunden zugeschrieben.
  • Fritz Marti | 19.02.2021
    Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie ernst es die Wildhut mit dem Abschuss meint. Es wird jeder Wildhüter eine Ausrede bereit haben wenn er nicht geschossen hat.
    • Rotchäppli | 20.02.2021
      lch möchte das Fell .
    • Kontrolleur | 20.02.2021
      Ja hier handelt es sich um eine ganz delikate Angelegenheit, für die Wildhut.Mit 90 prozentiger Sicherheit, wird es keine passende Gelegenheit geben, das Tier, vor der Schonzeit zu erlegen.
  • ueli keller | 19.02.2021
    38 Risse, in 4 Monaten ? Erst jetzt Abschussbewilligung ? Worte ????
    • ueli keller | 19.02.2021
      Waidmannsheil !

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