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Wolf: Bundesrat für proaktive Regulierung

sda/blu |

 

Der Bundesrat hat dem Parlament seine Unterstützung in einer proaktiven Regulation der Wolfspopulation in der Schweiz zugesprochen. Er erachtet die parlamentarische Initiative der Umweltkommission des Ständerates (Urek-S) als sinnvoll.

 

Die Parlamentarischen Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» hat die UREK-S im Oktober 2021 eingereicht. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. August 2022 seine Stellungnahme dazu verabschiedet.

 

Schäden verhüten

 

Der Bundesrat unterstützt das mit der Parlamentarischen Initiative verfolgte Bestreben, die Wolfspopulation in der Schweiz wirkungsvoll zu regulieren. «Mit der Umsetzung des Konzepts einer proaktiven Bestandsregulierung sollen Wölfe in Zukunft nicht mehr aufgrund von Schäden oder Gefährdungen von Menschen reguliert werden, die sie in der Vergangenheit verursacht haben. Vielmehr sollen zukünftige Schäden oder Gefährdungen von Menschen verhütet werden», schreibt die Landesregierung in der Stellungnahme.

 

Die Regelung halte zudem an der heutigen Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen fest. Die Erweiterung des Handlungsspielraums beim Abschuss von einzelnen Wölfen erachtet der Bundesrat als zielführende Massnahme. Damit könnten beispielsweise Wölfe erlegt werden, die ihre natürliche Scheu verlieren und zunehmend in Siedlungen auftauchen. Der Bundesrat erachtet den Vorschlag der Kommission als konform mit der Berner Konvention.

 

Nicht einverstanden ist der Bundesrat hingegen damit, dass der Bund sich an den Personalkosten der Kantone «beim Umgang mit dem Wolf» beteiligen soll. «Finanzpolitisch gibt es in den kommenden Jahren keinen Spielraum zur Finanzierung von Mehrausgaben und damit auch nicht für die vorgesehenen Unterstützungen von kantonalen Aufgaben», hält der Bundesrat fest.

 

Kein Geld für Biberschäden

 

Im Vorschlag der UREK-S soll auch die 2015 eingereichte Standesinitiative des Kantons Thurgaus «Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten» umgesetzt werden. Der Bundesrat lehnt jedoch den Vorschlag der Kommission ab, dass sich der Bund künftig an der Verhütung und Vergütung von Infrastrukturschäden durch Biber beteiligen soll. 

 

«Mit den Kleinsubventionen an die Entschädigung von Biberschäden an Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse sowie den Beiträgen an kantonale Massnahmen zur Verhütung von Biberschäden entsteht nach Ansicht des Bundesrates zudem die Gefahr von Doppelsubventionierungen», heisst es in der Stellungnahme.

 

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei auftretenden Konflikten allfällige Schäden im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten getragen werden und Lastenverschiebungen von Gemeinden und Kantonen zum Bund vermieden werden sollten

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