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Wolf: Gezielte Entnahme EU-rechtlich möglich

AgE |

 

Unter bestimmten Umständen erlaubt es das EU-Recht, den Wolf und andere grosse Beutegreifer gezielt zu entnehmen, wenn eine harmonische Koexistenz mit Mensch und Weidetieren ansonsten unmöglich ist. Ein Abschuss ist unter anderem legitim «zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung».

 

Darauf hat die österreichische EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer vergangene Woche hingewiesen.

 

Ausnahmeregelungen ausschöpfen

 

In ihrem neuesten Leitfaden zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie habe die EU-Kommission klargestellt, dass Entnahmen von Wölfen möglich seien, selbst wenn in einem Mitgliedstaat kein günstiger Erhaltungszustand bestehe. Die dafür massgebliche FFH-Richtlinie und der Schutzstatus des Wolfs würden in absehbarer Zeit zwar nicht geändert, stellte Schmiedtbauer klar.

 

Allerdings könnten und müssten national die Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen, welche die Richtlinie beinhalte, voll ausgeschöpft werden. Wie die Europaabgeordnete ausführte, sind Ausnahmen zum strengen Schutz und damit zu Entnahmen von Wölfen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie laut Leitfaden unter anderem legitim «zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung» oder «aus Gründen von überwiegendem öffentlichem Interesse, einschliesslich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art».

 

Lösungen für Alpwirtschaft gesucht

 

Darauf könne man sich bei der Umsetzung der Schutzvorschriften ohne Zweifel berufen. «Das ist ein Erfolg für die heimischen Tierhalter», betonte Schmiedtbauer, die nach eigenen Angaben im vergangenen Herbst von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius zu Beratungen mit dem zuständigen Expertengremium der Brüsseler Kommission für die Auslegung der FFH-Richtlinin eingeladen worden war.

 

Mit Blick auf Österreich stelle die EU-Parlamentarierin fest, dass die Anzahl der dort gerissenen Nutztiere und die vorzeitigen Alpabtriebe eine klare Sprache sprächen. Die Alp- und Weidewirtschaft im Alpenraum sei kleinstrukturiert und extensiv, wobei die Weidetiere in kleinen, gemischten Herden vielfach an extremen und verstreuten Standorten gehalten würden. Dort funktionierten die oft angepriesenen Schutzmassnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde, Nachtpferche und Hirten gegen die Wölfe leider nicht ausreichend, wenn diese in den Blutrausch verfielen und ihre Bestände weiter zunähmen.

 

«Können Nutztiere nicht wegsperren»

 

«Unsere Landwirte treiben jährlich rund 300’000 Rinder, 100’000 Schafe, 13’000 Ziegen und 10’000 Pferde auf mehr als 8’000 Almen. Diese Tiere können wir nicht einfach wegsperren. Das wäre nicht zum Wohl unserer Nutztiere und weltfremd», betonte Schmiedtbauer, wobei sie nochmals auf praxistaugliche Lösungen verwies.

 

«Wir brauchen dringend praktikable Lösungen, für die der neue Leitfaden den Weg ebnen kann. Mit einem starken politischen Willen ist das machbar und dafür setzen wir uns weiter konsequent ein. Einige Bundesländer konnten hier bereits Erfolge erzielen», so Schmiedtbauer.

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