Der Kanton Graubünden wurde am späten Freitagnachmittag über den Eingang der Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht gegen das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) betreffend die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln im Kanton Graubünden in Kenntnis gesetzt.
Der Kanton stoppte die Wolfsjagd in der Folge per sofort. Inzwischen sei klar, dass sich die Beschwerde nur gegen einen Teil der proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln richte, teilte das Amt am Montag mit. «Bis zum Erhalt des Beschwerdeinhalts am Montagnachmittag hat der Kanton Graubünden nur über die Berichterstattung in den Medien am Montag vernommen, gegen welche Rudel die Naturschutzorganisationen WWF Schweiz, Pro Natura und Bird Life Schweiz Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden oder dem Bundesverwaltungsgericht erheben», schreibt das Amt weiter.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht betrifft die Rudel Stagias und Vorab bezüglich Abschuss eines ganzen Rudels sowie Rügiul und Jatzhorn bezüglich Regulation der Jungtiere und damit die Entnahme von 11 Wölfen. «Von der aufschiebenden Wirkung sind somit die Rudel Jatzhorn bei Davos, Rügiul bei Poschiavo sowie Stagias und Vorab in der Surselva betroffen», heisst es weiter.
Keine Beschwerden lägen gegen die Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels vor. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd anmeldeten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnten, teilt das Amt mit.
Der Kanton kritisierte am Montag die Naturschutzorganisationen, dass sie nicht zeitnah über den genauen Inhalt der Beschwerde informiert hätten. «Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird», wurde Regierungsrätin Carmelia Maissen zitiert. Der Kanton Graubünden betreibe ein umsichtiges Wolfsmanagement.