Die revidierte Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, erlaubt den Abschuss eines Wolfes, sobald dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen hat. Zuvor hatte diese Grenze bei zehn Nutztieren gelegen.
Die Voraussetzungen für einen Abschuss auf der Bortealpe seien damit erfüllt, teilte die Walliser Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die Bewilligung ist 60 Tage gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und das Schadenspotenzial bestehen bleibt, so der Kanton. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere geht davon aus, dass die sieben Nutztiere von einem einzelnen Wolf gerissen wurden.
In diesem Jahr wurden im Wallis bisher zwei Wölfe abgeschossen, einer in der selben Region und einer im Goms.
Händ ihr scho mol en Wolf gseh Gras ässe ? Und wie doof sind ihr odr Schwyzer Gsetz ????
Natur schütze …. Und werum gibt mer Euch nid eifach do Schaf zrugg :.. Gott Mönsche ihr sind sooooo blööd
Knalle mer Euch abe …??? Für all das leid uf dere Welt ????
Natur und Universum …. Hallo ????
Ihr sinds hindrr er letschte ächt ….