Wölfe leben meist in Rudeln, bei denen es sich um Familienverbände handelt. Hauptbeute sind in den meisten Regionen mittelgrosse bis grosse Huftiere.
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Der Wolf hat am Wochenende vom 12. und 13. Juli in den Gemeinden St. Gerold und Thüringerberg auf zwei Alpen wurden insgesamt vier Schafe und Ziegen getötet. Ein Tier musste notgeschlachtet werden, fünf weitere wurden verletzt. Drei Tiere werden vermisst.
«An den betroffenen Tieren wurden Biss- und Kratzverletzungen sowie Frassbilder dokumentiert, die hinsichtlich Lokalisation, Tiefe und Art der Wunden eindeutig auf einen Angriff durch einen Wolf zurückzuführen sind», schreiben die Bezirkshauptmannschaften. Ein landwirtschaftliches sowie ein wildökologisches Gutachten wurden erstellt. Die Bezirkshauptmannschaften führten eine Einzelfallbewertung samt Alternativenprüfung durch. Sie entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Abschuss vorliegen.
«Das Land Vorarlberg und die Bezirkshauptmannschaften haben im Rahmen der geltenden Rechtslage rasch reagiert und die erforderlichen Schritte eingeleitet. Wir stehen weiterhin verlässlich hinter unseren Älplerinnen und Älplern - aber am Ende nützen nur Massnahmen, die auch rechtlich halten», sagte Landesrat Christian Gantner.
Der Unmut der Älplerinnen und Älpler ist für ihn «absolut nachvollziehbar». «Genau deshalb arbeiten wir intensiv daran, die rechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln - damit wir in Zukunft noch schneller und auch präventiv handeln können. Es kann nicht sein, dass immer erst etwas passieren muss, bevor wir handeln können», so das Mitglied der Vorarlberger Landesregierung weiter.
Der Wolf darf in den Jagdgebieten von Thüringen über Nüziders, Bludesch und Blons im Bezirk Bludenz sowie im Bezirk Feldkirch von Düns, über Göfis, Laterns, Zwischenwasser bis Schnifis gejagt werden.