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Wolf: Niedrigere Abschussschwelle wird begrüsst

sda/blu |

 

Nach dem Scheitern des neuen Jagdgesetzes an der Urne soll eine Revision der Jagdverordnung einen leichteren Abschuss von räuberischen Wölfen erlauben. Das stösst auf Zustimmung. SVP und Bauern wünschen sich noch tiefere Abschussschwellen. Umweltkreise und Links-Grün setzen auf mehr Herdenschutz.

 

Für die SVP ist die Schadenschwelle für einen Wolfsabschluss in der Vorlage des Bundesrates zu hoch, wie sie in der am Mittwoch zu Ende gegangenen Vernehmlassung festhält.

 

Auch verletzte Tiere zählen

 

Sie will die Schwelle von zehn Nutztierrissen innert eines Monats halbieren. Verletzte Nutztiere sollen zudem als Risse zählen. Bei Rindern, Pferden, Eseln und anderen grösseren Nutztieren fordert die SVP den Abschuss bereits nach einem Riss statt nach dreien.

 

Auch die neuen Anforderungen an den Herdenschutz bekämpft die SVP. Nähern sich Wölfe Menschen und Siedlungen, sollen sie gemäss der Partei jederzeit abgeschossen werden können und nicht erst, wenn sie das regelmässig tun.

 

Bauern gegen mehr Herdenschutz

 

Der Schweizerische Bauernverband stösst ins gleiche Horn. Höhere Anforderungen an den Herdenschutz sind für ihn nicht akzeptabel. Laufhöfe und Ställe hätten von vornherein als ausreichend geschützt zu gelten. Auch wehrt sich der Verband dagegen, dass die Zahl der Risse beim geplanten Inkrafttreten der Verordnung im Juli auf Null gestellt werden könnte.

 

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst, dass die Gefährdung des Menschen in die Verordnung aufgenommen wurde. Dass der Bund das letzte Wort bei einem Abschuss hat, lehnt sie aber ab. Auch sollen die Wolfsbestände landesweit erhalten werden und nicht regional.

 

FDP will Koexistenz regeln

 

Der Jägerinnen- und Jägerverband Jagdschweiz begrüsst die schnelle Lösung mit der Verordnung und schliesst sich der Haltung von Bauernverband und SAB an.

 

Für die FDP ist wichtig, dass die Koexistenz von Menschen und Grossraubtieren erst einmal geregelt ist. Die vorläufige Stärkung des Herdenschutzes findet die Partei zweckmässig, macht aber darauf aufmerksam, dass dies bei den weiteren Subventionsforderungen der Landwirtschaft eingerechnet werden muss.

 

Die Mitte begrüsst die Vorlage. Sie bezweifelt aber, ob die gesenkte Abschussschwelle die Wölfe auch ausreichend scheu hält und die Alpwirtschaft vor ihnen schützt. Auch den verstärkten Herdenschutz goutiert die Partei unter Hinweis auf den Wandertourismus nicht uneingeschränkt.

 

Naturschutzorganisationen: Herdenschutz bringt Lösung

 

SP, Grüne, Grünliberale und die Naturschutzorganisationen setzen auf mehr Herdenschutz. In einer gemeinsamen Stellungnahme halten die Naturschutzorganisationen Pro Natura, Bird Life Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz fest, die Vorlage erfülle den Volkswillen.

 

Beim Herdenschutz knausere der Bundesrat aber. Tiefere Schwellen für Rinder und Pferde seien angebracht, nicht jedoch für Lamas und Alpakas. Der Naturschutz vermisst in der Vorlage die Bedeutung des Wolfes für den Berg-und Schutzwald, wo das Raubtier durch Risse von Schalenwild die natürliche Waldverjüngung fördert.

 

Tierschutz: Herdenschutz kostendeckend entgelten

 

Der Schweizer Tierschutz (STS) bezeichnet die Verordnung als «ungenügende Kosmetik». Die Änderungen seien zwar akzeptabel, konkrete Massnahmen gerade beim Herdenschutz würden aber fehlen. Der Herdenschutz müsse kostendeckend entgolten werden. Immerhin seien keine präventiven Abschüsse vorgesehen wie im Jagdgesetz.

 

Die SP bedauert, dass die Revision nur den Wolf betrifft. Die Bevölkerung habe mit der Ablehnung des Jagdgesetzes am 27. September aber bestätigt, dass sie einen besseren Schutz gefährdeter Tiere wünscht. Die Verordnung konzentriere sich viel zu stark auf die «Konfliktarten» und Abschüsse. Der Herdenschutz müsse massiv ausgebaut werden. Grundlegende Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe seien anzugehen.

 

Grüne für mehr Hirten

 

Die Grünen unterstützen die Vorlage in weiten Teilen. Die Anforderungen an den Herdenschutz reichen ihnen aber nicht. Insbesondere müsste die Behirtung der Herden mittels höherer Direktzahlungen gefördert werden.

 

Die Grünliberalen fordern eine Jagdverordnung, die den Schutz bedrohter Tierarten verstärkt. Die aktuelle Vorlage ziele lediglich auf den Wolf. Positiv sei dabei die Stärkung des Herdenschutzes. Für die nächste Jagdgesetz-Revision verlangen sie ein Ende der Jagd auf bedrohte Tierarten wie Waldschnepfe, Birkhuhn, Alpenschneehuhn und Feldhasen.

 

Mitte Juli in Kraft

 

Die Änderungen in der Jagdverordnung sollen am 15. Juli 2021 in Kraft treten. Die Kantone sollen bereits ab zehn statt ab 15 gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Der Bund muss das bewilligen, regionale Wolfsbestände müssen bestehen bleiben. Risse werden bis bisher nur angerechnet, wenn Herdenschutz besteht.

 

Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztieren angerichtet haben, soll die Schadenschwelle neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat oder 25 statt 35 Nutztieren in vier Monaten liegen.
Pixabay

 

Rudel: Künftig sollen 10 Risse ausreichen

 

Der Eingriff bei Wolfsrudeln soll erleichtert werden. Heute wird erst reguliert, wenn 15 Nutztiere gerissen worden sind. Neu sollen 10 gerissene Schafe oder Ziegen genügen. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas wird die Schadenschwelle nun präzisiert: neu sollen drei Risse ausreichen, damit in ein Rudel eingegriffen werden kann. 

 

Es ist auch eine Verschärfung vorgesehen. Bisher galt, dass auch Wölfe älter als 1 Jahr geschossen werden konnten, wobei die Elterntiere jedoch zu schonen waren. Um zu verhindern, dass die das Rudel führenden und die Jungtiere mit Nahrung versorgenden Elterntiere geschossen werden, wird der Elterntierschutz neu strenger geregelt. Künftig ist der Abschuss von Wölfen, die älter als 1 Jahr sind, nicht mehr zulässig, heisst es im Bericht zur Revision. «Da es im Rudelverband vor allem die Elterntiere sind, die das Rudel mit Futter versorgen, kann mit dieser Regelung im Sinne des Tierschutzes verhindert werden, dass abhängige Jungtiere verwaisen», heisst es in der Vorlage.

 

Einzelwölfe: 10, 15 oder 25 Risse

 

Auch beim Abschuss von Einzelwölfen, die Schaden anrichten, wird die Schwelle um einen Drittel von bisher 15 auf 10 gerissene Schafe und Ziegen gesenkt, wenn zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind. Bei Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas sind neu ebenfalls nur drei Risse nötig, damit ein Kanton den Abschuss verfügen kann.

 

Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztierbeständen angerichtet haben, liegt die Schadenschwelle neu bei 15 Nutztieren (bisher 25) in einem Monat oder 25 Nutztieren in vier Monaten (bisher 35). Dabei können auch solche Nutztierrisse angerechnet werden, die nicht durch zumutbare Herdenschutzmassnahmen geschützt waren. «Allerdings gilt im Falle einer langsam sich aufbauenden Schadensituation, dass der Kanton die Tierhalter im Sinne einer Sofortmassnahme über die zumutbaren Schutzmassnahmen informiert und bei Bedarf auch individuell beraten haben muss», heisst es im Bericht. ist die Machbarkeit gegeben, muss der Kanton das Ergreifen von entsprechenden Sofortmassnahmen (z.B. elektrische Verstärken von Metallgitterzäunen) voraussetzen, damit allfällige Schäden angerechnet werden können.

 

Herdenschutz

 

Schliesslich wird mit der Verordnungsanpassung der Herdenschutz gestärkt. Der Schutz der Herden bleibt wie bisher Sache der Bäuerinnen und Bauern. Die Palette der vom Bund unterstützten Massnahmen wird aber erweitert, die Entschädigung für spezifische Massnahmen der Kantone erhöht. Neu wird die Höhe der Kostenbeteiligung des Bundes bei Massnahmen generell mit einem Beitragssatz von maximal 80% festgelegt. Darunter fallen die Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz von Herdenschutzhunden, die elektrische Verstärkung von Weidezäunen zum Schutz vor Grossraubtieren sowie  Elektrozäune zum Schutz von Bienenstöcken vor Bären.

 

Der Bund kann sich zu 50 Prozent an den Kosten folgender Tätigkeiten der Kantone beteiligen: regionale Schaf- und Ziegenalpplanung als Grundlage des Herdenschutzes, Planung zur Entflechtung der Wanderwege vom Einsatzgebiet von offiziellen Herdenschutzhunden und Planung der Verhütung von Konflikten mit Bären.

Kommentare (1)

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  • Hans von Than | 12.05.2021
    Diese Revision ist klar nicht im Sinne der Mehrheit des Souveräns, welche das Jagdgesetz genau deswegen abgelehnt hat. Indem sich die Bauernlobby auf der politischen Ebene dauernd gegen die Anliegen der breiten Bevölkerung durchsetzt, ramponiert sie ihren Ruf. Die Antwort wird dereinst kommen, vielleicht schon am 13. Juni.

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