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Wolf: Tirol erleichtert Abschuss

 

Nachdem in Tirol im Vorjahr an die 940 Weidetiere bei Angriffen durch Raubtiere - mehrheitlich durch den Wolf - getötet wurden oder seither vermisst sind, hat der Tiroler Landtag nun eine Anpassung des Jagdgesetzes beschlossen. Eine Entnahme einzelner Tiere per Verordnung wird somit möglich.

 

Im österreichischen Bundesland können Wölfe rascher entnommen werden. Der Landtag hat das Jagdgesetz mit breiter Mehrheit angepasst.  Grund ist die steigende Anzahl Wölfe, die 2022 auf den Alpen Hunderte Schafe und Ziegen getötet haben sollen. In Tirol wurden zuletzt rund 20 Tiere gezählt. 

 

Im abgelaufenen Jahr hat das Land Tirol Abschussbescheide für fünf ausgewachsene Wölfe erlassen. Diese fünf Individuen wurden für einen Grossteil aller im Vorjahr gerissenen Schafe verantwortlich gemacht. Doch Naturschutzorganisationen haben die Entscheide angefochten und schlussendlich verhindert. 

 

Die angepasste Verordnung soll nun dafür sorgen, dass solche Tiere künftig geschossen werden können. Denn gegen Entnahmebescheide der Behörden sollen keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Mit Ausnahme der Grünen haben alle Fraktionen für die Änderung des Jagdgesetzes gestimmt.

 

2022 haben Bauern 115 km wolfsabweisenden Zaun mit Unterstützung des Bundesland für die Weiden angeschafft. In Tirol gibt es 2’100 Alpen, auf rund 400 meist hochalpine Alpen werden Schafe aufgetrieben. Rund 70’000 Tiere werden insgesamt gesömmert.

 

«Die Wolfspopulation hat sich durch den hohen Schutzstatus in den letzten 30 Jahren mehr als erholt, es ist also wichtig, dass wir aktive Handlungsmassnahmen ermöglichen, damit die Alpwirtschaft eine realistische Zukunftsperspektive bekommt», erklärte Landwirtschaftskammer (LK) Tirol-Präsident Josef Hechenberger. Kärnten habe es bereits vorgemacht.

 

Die Schäden in der Landwirtschaft durch Grossraubtiere seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. «Nachdem die Schäden in den vergangenen Jahren rapide zugenommen und sich die bisherigen Herangehensweisen für die Entnahme von Problemtieren als nicht praxistauglich erwiesen haben, wurde im Tiroler Landtag die Novellierung des Jagdgesetzes beschlossen. Damit wurde eine Forderung der Landwirtschaft umgesetzt und eine wichtige Entscheidung für die Tiroler Alpwirtschaft getroffen», so Hechenberger weiter.

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