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Wolf: Walliser Justiz tritt nicht auf Anzeige ein

Die Walliser Staatsanwaltschaft tritt nicht auf die Anzeige der Gruppe Wolf Schweiz gegen den Staatsratspräsidenten Maurice Tornay (CVP) ein. Die Gruppe hatte dem Staatsrat vorgeworfen, mit einer Aussage im Lokalfernsehen Kanal 9 zur Wilderei aufgerufen zu haben.

sda |

 

 

Die Walliser Staatsanwaltschaft tritt nicht auf die Anzeige der Gruppe Wolf Schweiz gegen den Staatsratspräsidenten Maurice Tornay (CVP) ein. Die Gruppe hatte dem Staatsrat vorgeworfen, mit einer Aussage im Lokalfernsehen Kanal 9 zur Wilderei aufgerufen zu haben.

In einem Interview sagte Tornay anlässlich eines Treffens mit den Behörden der Bezirke Goms und Östlich Raron in Fiesch VS wörtlich: «Sehen, schiessen, schaufeln, schweigen.» Für die Walliser Staatsanwaltschaft sind diese Äusserungen jedoch keineswegs als Anstiftung zu einer Straftat zu betrachten. 

Nach Ansicht des Staatsanwalts handle es sich ganz offensichtlich um scherzhafte Äusserungen, teilte die Walliser Staatskanzlei am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft erliess deshalb eine Nichteintretensverfügung. Die Gruppe Wolf Schweiz erhielt davon vergangene Woche Kenntnis und akzeptiert den Entscheid, wie Präsident David Gerke auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Man werde die Nichteintretensverfügung nicht anfechten. 

Es sei trotz der Anzeige nie um eine Verurteilung gegangen. Vielmehr haben man sich erhofft, dass Tornay die Aussagen zurücknehme und sich öffentlich von jeglicher Form von Wilderei distanziere. Dazu kam es allerdings nicht.

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