Der Bündner Regierung passt das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen bei geplanten Abschüssen von Wölfen nicht. Sie befürchtet eine «Vollzugsproblematik», wie sie am Donnerstag in ihrer Stellungnahme zur neuen eidgenössischen Jagdverordnung mitteilte.
Der Vollzug der Konzepte «Bär Schweiz», «Luchs Schweiz» und «Wolf Schweiz» beziehungsweise der einschlägigen Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung könne nicht gewährleistet werden, wenn gegen Abschussverfügungen der Kantone beliebig Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung erhoben werden könnten, schrieb die Regierung.
Ansonsten begrüsst die kantonale Exekutive die Anpassung der Jagdverordnung durch den Bund. Einverstanden ist sie insbesondere damit, dass neu zwischen der Regulierung von Wolfsrudeln und Massnahmen gegen einzelne Wölfe unterschieden wird.
Geht es nach dem Bund, sollen Schweizer Wölfe in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen rascher geschossen werden können. Ins Visier genommen werden sollen zudem Jungwölfe aus Rudeln, wenn sie Menschen und Häusern zu nahe kommen oder zu wenig Scheu zeigen.
Drei Mal Junge
Der Bund will die eidgenössische Jagdverordnung entsprechend anpassen. Er möchte vorab auf die Anliegen der Landwirtschaft, der Jäger und der Bergbevölkerung eingehen, die wiederholt ihre Bedenken gegen den Wolf geäussert haben.
Hintergrund der Verordnungsanpassung ist die Rudelbildung im Herbst 2012 am Calandamassiv im graubündnerisch/st. gallischen Grenzgebiet mit Jungwölfen. Dort bildete sich das erste Wolfsrudel seit der Rückkehr der Grossraubtiere in die Schweiz im Jahre 1995. Damals waren Tiere aus Italien eingewandert. Die Calandawölfe haben sich inzwischen zum dritten Mal fortgepflanzt.
Laut der Raubtierforschungsstelle KORA leben in der Schweiz derzeit 15 bis 20 Wölfe. Hinzu kommen weitere, die auf der Durchreise sind.