In der Gemeinde Oberems, im Bezirk Leuk VS, ist es anfangs Woche zu einem Fehlschuss gekommen, schreibt «nau.ch». Bei der nächtlichen Wolfsjagd wurde aus Versehen ein Herdenschutzhund erschossen.
«Es ist korrekt, der Jäger hat fälschlicherweise den Hund erwischt», sagt Felix Hahn von der Koordinationsstelle für Herdenschutzmassnahmen in der Schweiz, gegenüber «nau.ch». Der Hund sei bei seiner Arbeit auf der Schafweide von der Kugel getroffen worden. Die Schafhirtin habe den Vorfall am Mittwoch gemeldet. «Der Hund ist verstorben – ich bin froh, dass sie es gemeldet hat», so Hahn weiter.
Präventive Wolfsjagd in der Schweiz
Seit dem 1. Dezember gilt in der Schweiz die neue Jagdverordnung. Präventive Abschüsse ganzer Wolfsrudel sind möglich. Gemäss der geänderten Jagdverordnung dürften Wölfe bis zum 31. Januar geschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben.
Auf das Wallis bezogen herrscht Abschuss-Freigabe für 34 Tiere. Das formulierte Ziel, bis Ende Saison rund zehn Wölfe zu erschiessen, ist bereits erreicht worden. Derzeit muss die Jagd in einigen Gebieten aber warten. Umweltorganisationen haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Die proaktive Wolfsregulierung musste gestoppt werden. Das gilt für die Rudel in Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables. ats
«Gruppe Wolf Schweiz» ist wütend
Wie es zu der fatalen Verwechslung gekommen ist und weshalb der ausgebildete Jäger abgedrückt hat, ist zurzeit nicht klar. Vom Walliser Jagd-Inspektorat gab es bisher keine Stellungnahme.
Indes wird auf den sozialen Medien heftig diskutiert. «Die Walliser Trophäen-Jäger schiessen im Blutrausch offenbar auf alles, was vier Pfoten hat», schreibt die «Gruppe Wolf Schweiz» in ihrem Facebookpost und verlinkt den nau.ch-Artikel. «Dieser Fall zeigt exemplarisch, was falsch läuft im Schweizer Wolfsmanagement», heisst es im selben Post.
«Nächstes Mal ein Kind»
Unter dem Poste hat es über 150 Kommentare gegeben. Viele der User sind sich einig: Einer, der einen Herdenschutzhund erschiesst, weil er ihn für einen Wolf hält, gehört nicht auf die Jagd. Von «schiesswütigen Jägern im Wallis» oder «Nehmt dem Kerl sofort das Gewehr und das Jagdpatent ab und schickt ihn zu einem sehr guten Optiker», bis hin zu «Nächstes Mal ein Kind», ist in der Kommentarspalte allerhand zu lesen.
Eine Userin schreibt das, was wohl viele denken: «Nach Jagdgesetz darf man erst schiessen, wenn klar ist, was vor der Flinte ist. Wenn es keine Vetterli-Wirtschaft ist, muss er sein Patent abgeben».
«Hirtin braucht nun neuen Hund»
Dem «nau.ch»-Artikel ist zu entnehmen, dass die Hirtin und der Jäger untereinander klären müssten, wie es weiter geht. Ob es sich damit für den Jäger tatsächlich erledigt hat, wird sich zeigen. «Die Hirtin braucht nun einen neuen Hund», sagt Felix Hahn. «Ein Herdenschutzhund kostet 1’200 Franken – das ist allerdings ein politischer Preis. Es steckt deutlich mehr hinter der Ausbildung», fährt er fort.
Laut Recherchen von «nau.ch» kostet ein fertig ausgebildeter Herdenschutzhund den Steuerzahler rund 8’000 Franken.