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Wolfsregulation: Naturschützer ziehen Beschwerden zurück

Mehrere Schweizer Naturschutzorganisationen haben ihre Beschwerden zu den Abschussbewilligungen für den Wolf in den Kantonen Graubünden und Wallis zurückgezogen. Diese waren seit Winter 2023 hängig und basierten noch auf der Übergangsverordnung.

sda |

«Was von den Verfahren bleibt, ist die wichtige Erkenntnis, dass die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden gegen Wolfsabschüsse nicht einfach entzogen werden darf», halten die Organisationen fest.

Sie konzentrieren sich nun auf die Einhaltung der neuen Rechtsgrundlage durch Bund und Kantone, wie Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz am Mittwoch gemeinsam mitteilten. Die revidierte Jagdverordnung besteht ab dem 1. Februar und stelle eine neue Rechtsgrundlage mit klareren und strengeren Bedingungen für Wolfsabschüsse.

Neu sei der Bezug von Wolfsregulierungen zu Schäden verständlicher dargestellt und die positive Wirkung der Wolfsbestände auf den Schutzwald müsse von den Kantonen berücksichtigt werden, hiess es weiter. Daran ändere auch die kürzlich erfolgte Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention nicht. Die Schwächung des Herdenschutzes in der neuen Verordnung bleibe für die Naturschutzorganisationen aber unverständlich.

Der Fokus liege jetzt auf nächstem Sommer, wenn Bund und Kantone die neuen Rechtsgrundlagen einzuhalten hätten und eine sorgfältige Arbeit der Jagdbehörden nötig sei, hiess es im Communiqué. Die Organisationen wollen künftige Abschussverfügungen genau prüfen. Der Rückzug der alten Beschwerden sei auch ein Angebot an Bund und Kantone, gemeinsam im Dialog die Koexistenz von Wolf und Alpwirtschaft pragmatisch zu fördern.

Kommentare (2)

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  • Christoph Saner | 16.01.2025
    Sie haben begriffen, das ihnen eine zurückgezogene Beschwerde mehr Spendengeld generiert als ein verlorene.
  • Daneli | 15.01.2025
    Selled doch mit dene Buebetrickli ufhöre!
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