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Wolfsrudel: CH Wolf will Abschuss stoppen

Sämtliche Wolfsrudel in mehreren Kantonen sollen vor dem Abschuss geschützt werden, nicht nur die auf Initiative von Umweltschutzorganisationen bislang durch Gerichtsbeschluss vorläufig geschützten. Das fordert die Wolfsschutzorganisation CH Wolf und hat dafür Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

sda/bu |

Diese Beschwerden richten sich «gegen die Zustimmung zur proaktiven Regulierung von ganzen Wolfsrudeln» in den Kantonen Graubünden, St. Gallen und Wallis, die das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am 27. November erteilt hat, wie CH Wolf in einer Mitteilung von Freitagabend schrieb. Die Zustimmungsverfügungen verstossen demnach gegen konventions- und bundesrechtliche Bestimmungen.

Abschüsse «widerrechtlich»

Die bewilligten Abschüsse zielen nach Meinung der Organisation darauf ab, die Wolfsrudel in der Schweiz «grossmehrheitlich auszurotten». Dies verstosse gegen die Berner Konvention, die den Wolf als bedrohte Tierart einem strengen Schutz unterstelle. Die durch die Kantone bewilligten Abschüsse erfolgten «widerrechtlich». Stossend seien die Verfügungen des Bafu auch deshalb, weil der Souverän einer präventiven Regulierung der Wolfsrudel erst vor drei Jahren eine Absage erteilte, so die Organisation weiter.

«Mit unseren Beschwerden bezwecken wir eine grundsätzliche Klärung der Rechtsmässigkeit der erfolgten Abschüsse und erhoffen uns auch einen sofortigen Stopp der Abschüsse bei den Rudeln, bei denen andere Umweltschutzorganisationen keine Beschwerden eingereicht haben», schreibt die Wolfsschutzorganisation.

7 Rudel dürfen nicht bejagt werden

Nachdem Umweltschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht aufschiebende Wirkung gegen die Regulierung durch das Bafu von Ende November erwirkt hatten, beantragte dieses mit den betroffenen Kantonen die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung.

Nach einer «summarischen Prüfung und nach Abwägung der verschiedenen Interessen» kam das Bundesverwaltungsgericht allerdings zum Schluss, dass das Interesse an der Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung überwiege.

Mitte Dezember musste das Wallis die Einstellung der Abschüsse für die Wolfsrudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables anordnen. Im  Kanton Graubünden sind von der aufschiebenden Wirkung die Wolfsrudel Stagias, Vorab, Jatzhorn und Rügiul betroffen.

Kommentare (3)

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  • Aargauer Bauer | 20.01.2024
    Meines Erachtens ist jetzt der Zeitpunkt gekommen um politisch in einem bürgerlichen Schulterschluss im Parlament die Berner Konvention zu kippen und damit ein Signal zu senden an die anderen europäischen Länder.
    Dieser Jäger, der keine natürlichen Feinde hat, ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht. Im Gegenteil: Er bedroht ganz akut unsere Weide -und Alpwirtschaft im Innersten. Wer dies verkannt, ist schlicht von Blindheit geschlagen oder es fehlt der ganz natürliche gesunde Menschenverstand. Vielleicht auch beides.
  • alpöhi | 20.01.2024
    Schön das es so viele freiwillige gibt die den Bauern in Zukunft beim Herdenschutz auf den Alpen helfen wollen!!
  • Mutterkuhhalter | 20.01.2024
    Unglaublich. Immer wieder schaffen es diese unnötigen Organisationen die dringend notwendige Dezimierung zu stoppen. Es geht schon lange nicht mehr um ein paar Schafe auf der Alp sondern um sicheren Lebensraum für viele Bewohner dieses Landes.
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