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Wolfsschützerin unterliegt vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden einer Gegnerin von Wolfsabschüssen abgewiesen. Die Frau setzte sich gegen den Abschuss von Wölfen des Calfeisental-Rudels im Kanton St. Gallen ein. Die Vorinstanzen gingen jedoch davon aus, dass sie nicht beschwerdeberechtigt ist.

sda |

Diese Sicht hat das Bundesgericht in zwei am Dienstag publizierten Urteilen bestätigt. So hatte die Frau die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) vom November 2023 für den Abschuss von Wölfen im Kanton St. Gallen angefochten und die darauf basierende Anordnung des St. Galler Amts für Natur, Jagd und Fischerei.

Wie das Bundesgericht ausführt, fehle es der Naturschützerin an einer besonderen und nahen Beziehung zur Streitsache. Sie sei durch die Verfügungen nicht stärker betroffen, als ein beliebiger Dritter. Auch könne sie kein schutzwürdiges Interesse geltend machen, das einen praktischen Nutzen hätte, wenn sie mit ihrem Begehren durchdringen würde.

Dies seien jedoch die Voraussetzungen dafür, dass eine Person einen Rekurs beziehungsweise eine Beschwerde einlegen dürfe. Daran ändert laut Bundesgericht nichts, dass die Beschwerdeführerin über viel Erfahrung im Umweltbereich verfüge und sich als «Hüterin der Natur» bezeichne. Dieses persönliche Interesse begründe keine besondere Betroffenheit. Die Frau mache vielmehr ein öffentliches Interesse geltend.

Bei einem solchen öffentlichen Interesse im Natur- und Umweltschutz seien jedoch nur die im entsprechenden Gesetz genannten Organisationen beschwerdeberechtigt, die in diesem Bereich tätig seien. Das Bundesgericht hat zudem die Beschwerdeberechtigung der Wölfe verneint, die von der Naturschützerin beantragt worden ist.

(Urteile 2C_291/2024 und 2C_458/2024 vom 15.9.2025)

Kommentare (12)

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  • Josef | 30.10.2025
    Wir haben mindestens 100 Jahre keine Wölfe mehr gehabt. Hat deshalb die Menschheit Schaden genommen .?
    Übrigens behaupten immer wieder Leute die Wölfe brauchen wir zur Regulierung des Wildbestandes. Das könnten allerdings auch Jäger machen.
    • Ulrich Heimberg | 30.10.2025
      Jäger sind nicht dafür geeignet, irgendwelche Tiere in ihrem Bestand zu beschränken. Haben sie doch für gewöhnlich viel zu nervöse Finger am Abzug ! Zudem können recht viele Heim-/ und Wildtiere oft nicht unterscheiden.
      Die Natur ist für Regularien am besten geeignet. Ansonsten hilft zuverlässig HERDENSCHUTZ. Wie das viele Generationen vor uns auch gemacht haben !!
  • Luna | 30.10.2025
    Die Menschen sind wie immer herzlos und meinen, nur sie hätten das Recht zu leben. Wie kann man so egoistisch und kaltherzig sein und es nicht einmal realisieren. Solange andere sterben und leiden, ist ja alles in Ordnung. Wir nehmen zeitgleich die ganze Welt in Anspruch. Merkt ihr noch was. Himmeltraurig.
    • Andreas J. Graf | 30.10.2025
      „As Vertreter der Lobby Reh & Hirsch darf ich darauf hinweisen, dass wir eine zutiefst diskriminierende und hinterlistige Doppelmoral wittern, wenn mit Empathie gegen den Abschuss von Wölfen protestiert wird, dabei aber der Umstand, dass in der emotionalen Bilanzphase regelmäßig und offenbar ganz ungerührt ausgeblendet wird, wie ungerecht und wortlos jene Wildtiere bleiben, deren Existenz als Futterlieferant für den Wolf geradezu selbstverständlich einkalkuliert wird.
    • Zürcher | 30.10.2025
      Würden Sie mir helfen kommen beim nächsten Kadaver aufräumen ?
  • Daniel Egli | 29.10.2025
    Wegen solchen Personen werden Bundesgerichte unnötig beschäftigt. Das kostet jedesmal Unsummen an Steuergeldern. Hoffentlich muss diese Person all die Kosten übernehmen.

    Es läuft immer wieder auf das Selbe heraus: Wölfe haben in der Zivilisation nichts verloren. Dafür gibt es weiss Gott bessere Gebiete (Kanada, Alaska, Nordeuropa, Sibirien, um nur einige zu nennen). Das ist eine blöde Zwängerei, die schon hunderten von Schafen das Leben gekostet hat. Das ist dann egal, oder? Keine Wölfe, keine Abschlüsse, keine toten Schafe, keine unnötige Verschwendung von Steuergeldern und demzufolge mehr Zeit der Gerichte für wesentlichere Dinge.
    • Nicole B. | 29.10.2025
      Wölfe sind die Natur Auch Wölfe haben jedes Recht, hier zu leben! Und die Millionen Schafe, die im Schlachthaus sterben? Seine Tiere zu schützen vor versch. Gefahren ist ein MISS sonst soll man keine Tiere halten! Unglaublich, was Mensch sich einbildet, einem so wichtigen Tier, wie dem Wolf einfach das Leben zu nehmen!
    • Beatrice | 29.10.2025
      So, eine blöde Zwängerei! Dann sollten wir doch in Betracht ziehen, gewisse Menschen zum Abschuss freizugeben, weil sie viel mehr als die Wölfe unwiderbringenden Schaden anrichten in und mit der Natur!! Wären Sie damit einverstanden? Solche Menschen, die immer noch glauben, sie wissen, was für die Natur und die Menschen im Allgemeinen richtig ist??
    • Carola T. | 29.10.2025
      Und was bilden wir Menschen uns ein, haben und ungehindert vermehrt und alles um uns herum zerquetscht. In Slowenien lebt man mit Wölfen und Bären, sie gehören dazu und reissen sie Nutztiere, wird der Landwirt entschädigt. Er macht vielmehr der Regierung den Vorwurf, die Jäger zu viele Wildtiere schiessen zu lassen. Der Wolf holt sich dann die Alternative auf der Weide. Schlage vor, bei so viel Menschen ụ̈berall, auch hier regulierend einzugreifen. Das können wir doch am besten. Und ob das Schaf vom Wolf gerissen wird oder ụ̈ber Tage quer durch Europa oder ụ̈ber Schiffsrouten zum Schächten transportiert wird, da weiss ich nicht, was schlimmer ist MENSCH oder WOLF.
    • Rolf | 30.10.2025
      Würden sie in einer Wohnung ohne Strom und Wasser leben wollen? Der Wolf ist nur dort anzutreffen wo für ihn die Lebensgrundlage stimmt, das sind Rückzugsmöglichkeiten um Junge aufzuziehen und Wasser. Er braucht keine Wildnis. Was für eine ungeheuerliche Arroganz braucht es um einem einheimischen Wildtier seine Existenz abzusprechen?! Apropos Steuergeldern; ich subventioniere durch Steuergelder Schafe, Sömmerungsbeiträge, ich bezahle auch ungeschützte Schafe. Als Steuerzahler fordere ich konsequenten Herdenschutz! Wenn ein Wolf ungeschützte Schafe erbeutet und als Problem bezeichnet wird, dann müssen wir definitiv über Herdenschutz sprechen!
    • ueli keller | 01.11.2025
      Die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege als aussichtslos eingestuft.
  • lydiaa | 29.10.2025
    hier hat man richtig entschieden
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