Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat beschlossen, bei 16 prioritären Wasserkraftprojekten das Verbandsbeschwerderecht (VBR) ausser Kraft zu setzen.
Dieser Schritt steht im Widerspruch zur Vorlage des Stromgesetzes, die im Juni 2024 an der Urne angenommen wurde – und in der das VBR als zentrale Umweltgarantie enthalten war, heisst es in einer Mitteilung.
Beschleunigung ja – aber nicht auf Kosten des Umweltrechts
Der sogenannte Beschleunigungserlass zielt darauf ab, Planungsverfahren für Energieprojekte effizienter zu gestalten. Dagegen regt sich wenig Widerstand.
Doch mit dem Vorschlag, das VBR auszusetzen, greift die UREK-S tiefer in das Umweltrecht ein, als ursprünglich vorgesehen. Umweltorganisationen warnen vor einer gefährlichen Präzedenzwirkung.
Stiftung Landschaftsschutz spricht von «Wortbruch»
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz kritisiert den Entscheid scharf. Das Umweltrecht zu beschneiden sei angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise «äusserst kurzsichtig».
Die Bevölkerung habe dem Stromgesetz unter der Prämisse zugestimmt, dass ökologische Interessen gewahrt bleiben. Zahlreiche Gemeinden hätten bereits gezeigt, dass sie Projekte ablehnen, wenn Natur und Landschaft bedroht sind.
Finaler Entscheid im Juni
Noch ist die Vorlage nicht beschlossen: Der Ständerat wird im Juni über den Vorschlag der Kommission befinden.
Umweltorganisationen und zahlreiche Gemeinden hoffen, dass das Parlament den ursprünglichen Konsens respektiert – und dem Umweltrecht nicht die Grundlage entzieht.
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