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Wuchernder Wald kann gerodet werden

Das Schweizer Waldgesetz wird gelockert: In manchen Gebieten kann künftig Wald gerodet werden, ohne dass die gleiche Fläche andernorts aufgeforstet werden muss. Ziel ist es, das Vordringen des Waldes einzudämmen.

 

 

Das Schweizer Waldgesetz wird gelockert: In manchen Gebieten kann künftig Wald gerodet werden, ohne dass die gleiche Fläche andernorts aufgeforstet werden muss. Ziel ist es, das Vordringen des Waldes einzudämmen.

Der Wald ist in den letzten 15 Jahren um eine Fläche von der  Grösse des Kantons Schaffhausen gewachsen. Vor allem in Berggebieten  nimmt er zu. Darauf hat die Politik nun reagiert.

Der Ständerat räumte am Donnerstag bei der Revision des  Waldgesetzes die letzte Differenz zum Nationalrat aus. Das Gesetz  ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Natur- und Landschaftsschutz

Wer ein Stück Wald rodet, soll zwar im Prinzip auch in Zukunft  die selbe Fläche wieder aufforsten müssen. In Gebieten mit  zunehmender Waldfläche können anstelle der Aufforstung aber auch  andere Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes  getroffen werden.

In allen übrigen Gebieten steht die Aufforstung nach wie vor im  Vordergrund: Nur ausnahmsweise ist ein Verzicht auf Realersatz  zulässig. Bedingung ist, dass damit landwirtschaftliches Kulturland  sowie ökologisch oder landschaftlich wertvolle Gebiete geschont  werden können. Kein Rodungsersatz nötig ist auch bei jenen  Waldstücken, die in den letzten 30 Jahren eingewachsen sind.

Nicht allein für Kulturland

Eine stärkere Lockerung des Waldschutzes lehnten die Räte ab.  Vertreter der SVP und der FDP hatten weitergehen wollen. Sie  beantragten, dass in Gebieten, in welchen der Wald nicht zunimmt,  der Erhalt landwirtschaftlichen Kulturlandes genügt, um auf die  Aufforstung verzichten zu können.

Die Mehrheit war jedoch der Auffassung, damit würde der Wald im  Mittelland stark unter Druck geraten. Eine frühere Revision des  Waldgesetzes war aus diesem Grund gescheitert. Die Räte wollten auch  nicht, dass für den Bau von Windrädern oder anderer Anlagen zur  Produktion erneuerbarer Energien auf Realersatz verzichtet werden  kann.

Waldgrenzen festlegen

Allerdings entschieden die Räte, dass in Nutzungsplänen nicht nur  jene Waldgrenzen festgelegt werden, die an Bauzonen grenzen. Neu  sollen Waldgrenzen auch in anderen Gebieten festgelegt werden, in  welchen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern will. Büsche  und Bäume, die über die definierte Grenze hinauswachsen, gelten  nicht mehr als Wald im Sinne des Gesetzes. Sie können gerodet werden.

Im Ständerat plädierte eine Minderheit dafür, in diesem Punkt am  heutigen Recht festzuhalten. Der Rat lehnte dies jedoch mit 29 zu 10  Stimmen ab. Auch Umweltministerin Doris Leuthard sprach sich für die  neue Regelung aus. Diese schaffe mehr Rechtssicherheit und  vereinfache die Abläufe. Kantone könnten künftig Gebiete mit  unerwünschten Waldflächen bezeichnen und ohne Rodungsbewilligung  eingewachsenen Wald entfernen.

Wald, der kein Wald ist

Robert Cramer (Grüne/GE) stellte sich vergeblich gegen die  Neuerung. Es gehe um einen zentralen Aspekt des Waldgesetzes, warnte  er. Die Stiftung Helvetia Nostra von Franz Weber habe sich 2008  bereit gezeigt, ihre Waldschutz-Initiative zurückzuziehen, weil das  Parlament die Pläne des Bundesrates für eine weitgehende Lockerung  des Waldschutzes nicht akzeptiert habe.

Nun hätten sich die Räte doch für eine starke Lockerung des  Waldschutzes ausgesprochen. Das sei fragwürdig, befand Cramer. Die  neue Regelung werde ausserdem zu absurden Situationen führen. Es  werde Wald geben, der juristisch nicht als Wald gelte. «Die Augen  sehen einen Wald, aber das Gesetz sagt, dass es keinen gibt.»

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